Wahlen
Gemeinde Grasellenbach
Koordinaten: 49° 37′ N,  51′ O
Höhe: 367 m ü. NHN
Fläche: 2,8 km²
Einwohner: 915 (Mai 2011)
Bevölkerungsdichte: 327 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 64689
Vorwahl: 06207

Wahlen ist ein Ortsteil der Gemeinde Grasellenbach im südhessischen Kreis Bergstraße. Der Ort ist ein staatlich anerkannter Erholungsort.

Geographische Lage

Wahlen liegt auf 370 m ü. NHN im Odenwald und ist damit der am niedrigsten gelegene Ortsteil von Grasellenbach. Wahlen liegt in der Talverzweigung am Zusammenfluss der beiden Quellflüsse, die für sich jeweils in Anspruch nehmen, der Oberlauf des Ulfenbachs zu sein, der in allgemeiner Nord-Süd-Richtung dem Neckar zufließt. Der westliche der beiden Quellflüsse ist auch unter dem Namen Hammelbach bekannt.

Geschichte

Überblick

Eine erste erhalten gebliebene urkundliche Erwähnung als Waldau datiert von 1359 in den Regesten der Pfalzgrafschaft bei Rhein, als Pfalzgraf Ruprecht I. den Verkauf von Wahlen (Waldau), Scharbach (Scharpach) und Gras-Ellenbach (Ellenbach) durch Hartmud von Cronberg an Rudolf von Beckingen bewilligt.

Einst stand am südwestlichen Ortsrand die Burg Waldau als Wasserburg. Dies entstand wohl im 12./13. Jahrhundert und war als Lehen des Klosters Lorsch im Besitz einer Adelsfamilie von Waldau, die anscheinend im 13. Jahrhundert ausstarb. Berthold von Waldau wurde 1255 urkundlich genannt. Nach der Auflösung des Klosterbesitzes scheinen 1232 die Pfalzgrafen als Landesherren in den Besitz von Waldau gekommen zu sein. 1423 wurde die Burg letztmals erwähnt.

Später war Wahlen im Besitz der Kreisen von Lindenfels die es 1439 wieder an die Kurpfalz verkaufen.

Während der Reformation wurde der Ort vorwiegend evangelisch und gehörte als Filialdorf zur reformierten Pfarrei Waldmichelbach. Am Ende des Dreißigjährigen Kriegs (1648) dürfte der Ort wie viele Gebiete der Kurpfalz fast menschenleer gewesen sein. Nach dem verheerenden Krieg betrieb die Kurpfalz auf ihrem Gebiet eine durch religiöse Toleranz geprägte Wiederansiedlungspolitik. Doch die in der unruhigen Folgezeit ausbrechenden Kriege wie der Pfälzische Erbfolgekrieg (1688–1697) und der Spanische Erbfolgekrieg (1701–1714) machte viele der Bemühungen wieder zunichte und Zehntausende Pfälzer emigrierten u. a. nach Nordamerika und Preußen.

Auch in religiöser Hinsicht war die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg von großer Unruhe geprägt. 1685 starb die reformierte Linie Pfalz-Simmern aus und die katholischen Vettern der Linie Pfalz-Neuburg traten mit Kurfürst Philipp Wilhelm die Regierung in der Kurpfalz an. Dieser ordnete die Gleichstellung des katholischen Glaubens, in der mehrheitlich evangelischen bevölkerten Pfalz, an. Schon während des Pfälzischen Erbfolgekriegs hatte Frankreich versucht, in den eroberten Gebieten die Gegenreformation voranzutreiben, und etliche katholische Pfarreien gegründet. Der Krieg endete 1697 mit dem Frieden von Rijswijk, der die Stellung des zu diesem Zeitpunkt regierenden katholischen Kurfürsten Johann Wilhelm stärkte. Dies führte am 26. Oktober 1698 zum Erlass des Simultaneum. Danach waren die Katholiken berechtigt alle reformierten Einrichtungen wie Kirchen, Schulen und Friedhöfe mitzunutzen, während dies umgekehrt nicht erlaubt wurde. Weiterhin wurde die bis dahin selbständige reformierte Kirchenverwaltung dem Landesherren unterstellt. Erst auf Betreiben Preußens kam es 1705 zur sogenannten Pfälzische Kirchenteilung in der das Simultanum rückgängig gemacht wurde und die Kirchen im Land wurden mitsamt Pfarrhäusern und Schulen zwischen den Reformierten und den Katholiken im Verhältnis fünf zu zwei aufgeteilt. Sonderregelungen gab es für die drei Hauptstädte Heidelberg, Mannheim und Frankenthal sowie die Oberamtsstädte Alzey, Kaiserslautern, Oppenheim, Bacharach und Weinheim. In den Städten mit zwei Kirchen sollte die eine den Protestanten und die andere den Katholiken zufallen; in den anderen, wo nur eine Kirche bestand, der Chor vom Langhaus durch eine Mauer geschieden, und jener den Katholiken, dieses den Protestanten eingeräumt werden. Den Lutheranern wurden nur jene Kirchen zugestanden, die sie im Jahr 1624 besaßen oder danach gebaut hatten.

Unter Pfälzer Herrschaft gehörte der Ort bis 1803 zur Eicher- oder Hammelbach-Zent des Oberamts Lindenfels und kam dann infolge des Reichsdeputationshauptschlusses, der die Auflösung der Kurpfalz verfügte, nach Hessen. Dort wird er ab 1821 durch den Landratsbezirk Lindenfels verwaltet, wobei die Bürgermeisterei in Affolterbach auch für Kocherbach, Unter-Scharbach und Wahlen zuständig war. Über mehrere Verwaltungsreformen in Hessen gelangt der Ort schließlich 1938 zum heutigen Landkreis Bergstraße.

Von 1901 bis 1983 war Wahlen der Endpunkt der Überwaldbahn. Nach Stilllegung der Strecke wurden die Gleise 1985 abgebaut.

Am 31. Dezember 1971 schlossen sich im Rahmen der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbstständigen Gemeinden Wahlen, Hammelbach und Gras-Ellenbach zur neuen Gemeinde Grasellenbach zusammen.

Staats- und Verwaltungsgeschichte

Wahlen entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim die ein Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten Mark Heppenheim, dem Reichskloster Lorsch. Von hier wurde die Urbarmachung und Besiedlung des Gebietes betrieben. Der Blütezeit des Klosters Lorsch, in dessen Gebiet Wahlen lag, folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 wurde Lorsch dem Erzbistum Mainz unterstellt. Nach langen Streitigkeiten konnten sich die Kurpfalz und das Erzbistum Mainz Anfang des 14. Jahrhunderts über das Erbe aus dem Lorscher Abtei einigen und die pfälzer Teile wurden durch die Amtsvogtei Lindenfels verwaltet.

Die früheste bekannte Erwähnung von Wahlen erfolgte 1359, als Pfalzgraf Ruprecht I. den Verkauf von Wahlen (Waldau), Scharbach (Scharpach) und Gras-Ellenbach (Ellenbach) durch Hartmud von Cronberg an Rudolf von Beckingen bewilligt. Danach kommt Wahlen in den Besitz der Kreisen von Lindenfels die es 1423 an den Pfalzgrafen Ludwig III. verkaufen. Weitere Erwähnung findet Wahlen als 1439 Wahlen, Scharbach und Gras-Ellenbach zu 140 fl. pfälzische Landschatzung herangezogen werden. 1488 hat die Kurpfalz Hauptrecht, Frevel, Unfel, Atzung, Gebot und Verbot“ über Wahlen. Der Pfalzgraf hat zwei Drittel des großen und kleinen Zehnten. 1568 haben Wahlen, Gras-Ellenbach und Nieder-Scharbach ein Niedergericht das viermal im Jahr vom Zentgrafen, der auch Schultheis ist, gehalten wird. Am großen und kleinen Zehnten bezog die kurpfälzische Hofkammer zwei Drittel und die Propstei des ehemaligen Klosters Lorsch ein Drittel.

1613 ist belegt, dass das genannte Niedergericht zur Eicher- bzw. Hammelbacher-Zent gehört, wo Kurpfalz viermal jährlich ein offenes Rugegericht hält. Die Zehntverhältnisse waren die gleichen wie 1568.

In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Wahlen wird Filialdorf der reformierten Pfarrei Wald-Michelbach.

Weitere Belege über Wahlen ergeben für das Jahr 1613, dass der Ort sechs Huben und an Leibeigenen, fünf Männer und fünf Frauen hatte. Nach dem Verzeichnis von 1784 befanden sich damals in 16 Wohnstätten, 24 Familien mit 124 Seelen, sowie eine Mühle im Dorf. Die Gemarkung bestand aus 197 Morgen Äckern, 92 Morgen Wiesen, 2 Morgen Gärten, 100 Morgen Weide, und 61 Morgen Wald. Es gab einen Kurfürstlichen Förster, der sowohl über diese, als auch über alle anderen Waldungen der Zent Wald-Michelbach und der Zent Hammelbach die Aufsicht hatte. Vom Zehnten bezog Kurpfalz zwei Drittel und die Kurmainzische Hofkammer, noch aus der Zeit des Klosters Lorsch, ein Drittel.

Bis 1737 unterstand das Amt Lindenfels dem Oberamt Heidelberg, danach wurde Lindenfels ein Oberamt. Wahlen war innerhalb des Amtes Lindenfels Teil der Zent Hammelbach (auch Eicher, Affolderbacher oder Wahlheimer Zent genannt).

Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Infolge der Napoleonischen Kriege wurde das Heilige Römische Reich (Deutscher Nation) durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 neu geordnet und hörte mit der Niederlegung der Reichskrone am 6. August 1806 auf zu bestehen. Durch diese Neuordnung und Auflösung der Kurpfalz kam das Oberamt Lindenfels und mit ihm Wahlen zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die 1806 in dem ebenfalls auf Druck Napoleons gebildete Großherzogtum Hessen aufging. Als das Oberamt Lindenfels 1803 zu Hessen kommt, wurde es vorerst als hessische Amtsvogtei weitergeführt. Ab 1812 gehört Wahlen dann zur Amtsvogtei Fürth. Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen, daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten Hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt.

1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Wahlen zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Affolterbach auch für Kocherbach, Unterscharbach und Wahlen zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.

1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Wahlen gehörte.

1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.

Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben. Darüber hinaus wurden in den Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Wahlen wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.

Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für Wahlen: Ein reformatorisches und katholische Filialdorf mit 339 Einwohnern. Die Gemarkung besteht aus 1118 Morgen, davon 378 Morgen Ackerland, 218 Morgen Wiesen und 494 Morgen Wald.

In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Wahlen mit eigener Bürgermeisterei, 39 Häuser, 308 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Wald-Michelbach, die evangelische reformierte Pfarrei Wald-Michelbach des Dekanats Lindenfels und die katholische Pfarrei Wald-Michelbach des Dekanats Heppenheim, angegeben. Die Bürgermeisterei in Wahlen war außerdem für den Wohnplatz Am Kochertsberg (ein Haus, 8 Einw.) zuständig.

Nachdem das Großherzogtum Hessen ab 1871 Teil des Deutschen Reiches geworden war, wurden 1874 eine Reihe von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung von Wahlen in den Kreis Heppenheim.

Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.

Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes und danach ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Es bestand bis 1919, nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Großherzogtum zum republikanisch verfassten Volksstaat Hessen. 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs befand sich das Gebiet des heutigen Hessen in der amerikanischen Besatzungszone und durch Weisung der Militärregierung entstand Groß-Hessen, aus dem das Bundesland Hessen in seinen heutigen Grenzen hervorging.

Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 280 davon 131 ha angegeben, davon waren 131 ha Wald.

Am 31. Dezember 1971 schlossen sich im Rahmen der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbstständigen Gemeinden Wahlen, Hammelbach und Gras-Ellenbach zur neuen Gemeinde Grasellenbach zusammen. Ortsbezirke nach der Hessischen Gemeindeordnung wurden nicht errichtet.

Die folgende Liste zeigt im Überblick die Staaten und Verwaltungseinheiten, denen Wahlen angehörte:

Gerichtszugehörigkeit in Hessen

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das Hofgericht Darmstadt als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde weiter durch Ämter, Standesherren und Patrimonialgerichte wahrgenommen. Für Wahlen war das Amt Fürth zuständig, ab 1813 dann das neu gebildete Justizamt in Fürth. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit Einrichtung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz für Wahlen zuständig. 1853 wurde aus dessen Gerichtsbezirk ein neuer Landgerichtsbezirk ausgegliedert, das Landgericht Waldmichelbach, zu dem nun auch Wahlen gehörte.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, wurde nun das Amtsgericht Wald-Michelbach im Bezirk des Landgerichts Darmstadt zuständig.

1943 wurde der Amtsgerichtsbezirk Wald-Michelbach kriegsbedingt vorübergehend aufgelöst, dem Amtsgericht Fürth zugeordnet und dort als Zweigstelle geführt, was nach dem Krieg wieder rückgängig gemacht wurde. Zum 1. Juli 1968 wurde dann das Amtsgericht Wald-Michelbach aufgelöst, womit Wahlen wieder und endgültig in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Fürth kam.

Historische Beschreibungen

Im Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine findet sich 1786 über Wahlen:

„Wahlen. Ein Dörflein, zwo Stunden von LindenfelS südostwärts entlegen, hat zu Nachbaren gegen Osten die vorgedachte Ulvenhöfe; gegen Süd Affalterbach; gegen West Unter-Scharbach; gegen Norden folgende Dörflein Gros-Ellenbach. Wahlen hies vormals Waldau. Bernhard Kreiß von Lindenfels, Ritter, verkaufte dem Pfalzgrafen Ludwig III. im J. 1423 Waldau mit den Dörfern Scharbach und Gros-Ellenbach, samt ihren Gerichten, Herrschaften, Zehnten, Leuten, Gütern, armen Leuten, die er solcher Zeit gehabt, für siebenzehen hundert Gulden Rheinisch. Neben diesem Dorfe flieset die Ellenbach vorbei, und vereiniget sich nächst der Affalterbacher Gränze am sogenannten Steinwehre mit der daselbst ihren Anfang nehmenden Ulvenbach oder Ulvina. In jene Ellenbach fällt noch zuvor das Schwarzbächlein, weiches die am Orte befindliche Kameral-Erbbestandsmühle treibet, und in die Ulvendach ergieset sich dahier das Schaafbächlein.“

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Wahlen:

„Wahlen (L. Bez. Lindenfels) kath. und reform. Filialdorf, liegt am Ulvenbach 2 St. von Lindenfels, hat 44 Häuser und 285 Einw., unter welchen sich 120 Reform. 123 Kath. und 42 Luth. befinden. Hier sind Ziegelhütten. – Bernhard Kreiß von Lindenfels verkaufte 1423 diesen Ort dem Pfalzgrafen Ludwig III und 1802 kam Wahlen an Hessen.“

Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 heißt es:

„Wahlen. — Dorf, zur reformirten und resp. katholischen Pfarrei Waldmichelbach gehörig. — 44 H. 285 (meistens kathol. und reformirte) Einw. — Großherzogthum Hessen. — Provinz Starkenburg. — Kreis Heppenheim. — Landgericht Fürth. — Hofgericht Darmstadt. — Das Dorf Wahlen, am Ulvenbach liegend, hat 1 Mühle und 2 Ziegeleien und ist im J. 1802 an Hessen übergegangen. Zu dem Dorfe gehörent Haus am Kochertsberg und 1 Haus am Bruchstall.“

Bevölkerung

Einwohnerentwicklung

Die folgenden Einwohnerzahlen sind dokumentiert:

 1613:Leibeigene: 5 Männer und 5 Frauen
 1784:124 Seelen, 16 Wohnstätten mit 24 Familien
 1806:167 Einwohner
 1829:285 Einwohner, 44 Häuser
 1867:316 Einwohner, 40 Häuser
Wahlen: Einwohnerzahlen von 1784 bis 2011
Jahr  Einwohner
1784
 
126
1806
 
167
1829
 
285
1834
 
343
1840
 
380
1846
 
409
1852
 
339
1858
 
367
1864
 
338
1871
 
331
1875
 
311
1885
 
290
1895
 
247
1905
 
302
1910
 
305
1925
 
285
1939
 
378
1946
 
592
1950
 
559
1956
 
497
1961
 
553
1967
 
650
1970
 
721
1980
 
?
1990
 
?
2005
 
890
2011
 
915
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS; Gemeinde Grasellenbach; Zensus 2011

Historische Religionszugehörigkeit

 1829:42 lutheranische (= 14,74 %), 120 reformierte (= 42,11 %) und 123 katholische (= 43,16 %) Einwohner
 1961:282 evangelische (= 50,99 %), 261 katholische (= 47,20 %) Einwohner

Verkehr

Wahlen ist ein Knotenpunkt für den Straßenverkehr im nördlichen Überwald. Hier mündet von Nordwesten aus dem Weschnitztal über Hammelbach kommend, die Landesstraße L 3346 in die Landesstraße L 3105 ein. Diese zweigt an der Wegscheide von der als Siegfriedstraße bekannten Bundesstraße 460 nach Süden ab, führt bei Gras-Ellenbach in das Ulfenbachtal hinab und erreicht über Wald-Michelbach schließlich Hirschhorn (Neckar).

Die Überwaldbahn wurde am 24. September 1983 stillgelegt und hier 1985 abgebaut.

Literatur

  • Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine. Band 1. Leipzig 1786–1788. (Online bei Hathi Trust, digital library)
  • Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1, 1829.
  • Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand: Lindenfels. Ein Beitrag zur Ortsgeschichte des Großherzogthums Hessen. Darmstadt 1858 (archive.org).
  • Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Jonghans, Darmstadt 1854; archive.org
  • Literatur über Wahlen nach Register nach GND In: Hessische Bibliographie

Anmerkungen und Einzelnachweise

Anmerkungen

  1. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Fürth) und Verwaltung.
  2. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Starkenburg aufgelöst.
  3. Am 31. Dezember 1971 als Ortsteil zur Gemeinde Grasellenbach.

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 5 6 Wahlen, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen (Stand: 23. Mai 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Hessisches Institut für Landesgeschichte, abgerufen am 23. Mai 2018.
  2. 1 2 Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,8 MB) (Nicht mehr online verfügbar.) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, archiviert vom Original am 11. Juli 2021.
  3. 77. Sitzung des Fachausschusses für Kurorte Erholungsorte und Heilbrunnen in Hessen vom 17. November 2011. In: Staatszeiger für das Land Hessen. Nr. 7, 2012, ISSN 0724-7885, S. 221.
  4. 1 2 3 4 Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamensbuch: Starkenburg. Hrsg.: Historische Kommission für den Volksstaat Hessen. Band 1. Selbstverlag, Darmstadt 1937, OCLC 614375103, S. 723 f.
  5. 1 2 Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, OCLC 180532844, S. 206.
  6. 1 2 3 Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine. Erster Theil. Frankfurt / Leipzig 1786, OCLC 1067855437, S. 527, [5) Wahlen] (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand: Lindenfels. Ein Beitrag zur Ortsgeschichte des Großherzogthums Hessen. Darmstadt 1858, S. 48 (Textarchiv – Internet Archive).
  8. Johann Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812, OCLC 162251605, S. 163 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Teilansicht bei google books).
  10. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  11. Verordnung, die Eintheilung des Großherzogtums in Kreise Betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1852 Nr. 30. S. 224–229 (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek digital [PDF]).
  12. Wolfgang Torge: Geschichte der Geodäsie in Deutschland. Walter de Gruyter, Berlin / New York 2007, ISBN 978-3-11-019056-4, S. 172 (Teilansicht bei google books).
  13. Ph. A. F. Walther: Das Großherzogthum Hessen: nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. G. Jonghaus, Darmstadt 1854, OCLC 866461332, S. 351 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  14. 1 2 Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 42 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  15. Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3. K.G. Saur, 1998, ISBN 3-598-23252-7, S. 23.
  16. Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“. (PDF; 9,0 MB) Die Entstehung des Kreises Bergstraße. (Nicht mehr online verfügbar.) 2007, S. 109, archiviert vom Original am 5. Oktober 2016; abgerufen am 9. Februar 2015.
  17. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  18. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 1. Großherzoglicher Staatsverlag, Darmstadt 1862, OCLC 894925483, S. 43 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  19. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  20. Bekanntmachung, betreffend:
    1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen
    vom 15. April 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 19 vom 26. April 1853, S. 221–230 (224f).
  21. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  22. Wald-Michelbach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 9. September 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  23. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 1 g) und Artikel 2, Abs. 1 c) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  24. 1 2 3 Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt Oktober 1829, OCLC 312528080, S. 253 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  25. Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten. Teil 2. Band 2. Zimmermann, Naumburg 1845, OCLC 162810705, S. 724 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  26. Verzeichnis der Ämter, Orte, Häuser, Einwohnerzahl. (1806)HStAD Bestand E 8 A Nr. 352/4. In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen), Stand: 6. Februar 1806.
  27. Auszug aus den Statistiken der Gemeinde aus dem Jahr 2005 (Memento vom 2. Juli 2007 im Internet Archive)
Commons: Wahlen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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