Das Wahlsystem in Portugal beschreibt das Wahlsystem der Republik Portugal. Es entstand nach der Nelkenrevolution 1974 und ist in der Verfassung Portugals seit 1976 verankert.

Zuständig für die Durchführung ist die Secretaria Geral da Administração Interna (port. für: „Generalsekretariat für die interne Verwaltung“), das Staatssekretariat im portugiesischen Innenministerium (Ministério da Administração Interna).

Die Comissão Nacional de Eleições (port. für: „Nationale Wahlkommission“) kontrolliert die Unabhängigkeit und Rechtmäßigkeit der Wahlen in Portugal.

Rahmenbedingungen

Das Parlament der Portugiesischen Republik besteht aus einer einzigen Kammer, der Versammlung der Republik, die seit 1991 aus 230 Mitgliedern besteht und direkt von den mindestens 18 Jahre alten Bürgern für vier Jahre gewählt wird. Vorzeitige Neuwahlen sind möglich. Die Mitglieder der Versammlung vertreten das gesamte Land und nicht die Wahlkreise, in denen sie gewählt wurden.

Wahlsystem

Jeder der achtzehn Verwaltungsbezirke Portugals sowie jede der beiden autonomen Regionen des Landes – die Azoren und Madeira – ist ein Wahlkreis. Portugiesische Wähler mit Wohnsitz außerhalb des Staatsgebiets sind in zwei Wahlkreise – Europa und die übrige Welt – eingeteilt, von denen jeder zwei Mitglieder der Versammlung wählt, die damit die Auslandsportugiesen im Parlament repräsentieren. Die restlichen 226 Sitze werden gemäß der Zahlen der Wahlberechtigten nach dem D’Hondt-Verfahren auf die Wahlkreise verteilt. Die mit Abstand größten Wahlkreise sind Lissabon und Porto (2019: 48 beziehungsweise 40 Sitze), während auf die meisten der übrigen Wahlkreise nur jeweils zwei bis sechs Sitze entfallen.

In den Wahlkreisen können die Parteien bis zum 55. Tag vor der Wahl Kandidatenlisten einreichen. Auch gemeinsame Listen mehrerer Parteien sind möglich. Der Wähler hat eine Stimme, mit der er eine Liste wählt; Stimmen für einzelne Kandidaten sind nicht möglich. Im Wahlkreis werden die Sitze nach dem D’Hondt-Verfahren auf die Listen verteilt. Die auf die Liste entfallenen Sitze besetzen ihre Kandidaten in der in der Liste festgelegten Reihenfolge. Es gibt keine ausdrückliche Sperrklausel. Im Wahlkreis Lissabon werden etwa 2 % der Stimmen für einen Sitz benötigt, während hierzu in kleinen Wahlkreisen deutlich über 10 % erforderlich sein können.

Regierungsbildung

Regierungen benötigen für die Amtsübernahme keine absolute Mehrheit der Versammlung, da selbst wenn die Zahl der Gegner der Regierung größer ist als die der Anhänger, die Zahl der Oppositionellen gleich oder größer als 116 (absolute Mehrheit) sein muss, damit sowohl das Programm der Regierung abgelehnt als auch ein Misstrauensantrag angenommen werden kann.

Wahlen

Freie Wahlen gab es nach dem Ende der semi-faschistischen Estado Novo-Diktatur 1974 folgende:

Parlamentswahlen

Europawahlen

Portugal trat 1986 der heutigen Europäischen Union bei.

Präsidentschaftswahlen

Der Staatspräsident Portugals wird seit der Ausrufung der Ersten Portugiesischen Republik 1910 gewählt.

  • Präsidentschaftswahl in Portugal 1911
  • Präsidentschaftswahl in Portugal Mai 1915
  • Präsidentschaftswahl in Portugal August 1915
  • Präsidentschaftswahl in Portugal 1918
  • Präsidentschaftswahl in Portugal 1919
  • Präsidentschaftswahl in Portugal 1923

Kommunalwahlen

Die ersten Kommunalwahlen in Portugal (port. Eleições autárquicas) nach der Nelkenrevolution 1974 fanden nach der territorialen Neuregelung durch die Verfassung Portugals 1976 statt, die die Verwaltungsgliederung Portugals reformierte.

  • Kommunalwahlen in Portugal 1976
  • Kommunalwahlen in Portugal 1979
  • Kommunalwahlen in Portugal 1982
  • Kommunalwahlen in Portugal 1985
  • Kommunalwahlen in Portugal 1989
  • Kommunalwahlen in Portugal 1993
  • Kommunalwahlen in Portugal 1997
  • Kommunalwahlen in Portugal 2001
  • Kommunalwahlen in Portugal 2005
  • Kommunalwahlen in Portugal 2009
  • Kommunalwahlen in Portugal 2013
  • Kommunalwahlen in Portugal 2017

Siehe auch

Commons: Wahlen in Portugal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Lei Eleitoral para a Assembleia da República, Artikel 12 und 13
  2. Bekanntmachung der Nationalen Wahlkommission vom 8. August 2019 (PDF; 206 KB)
  3. Lei Eleitoral para a Assembleia da República, Artikel 16, 17, 23
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