Wang Ch’ung-hui (chinesisch 王寵惠, Pinyin Wáng Chǒnghuì, W.-G. Wang Ch’ung-hui, * 1. Dezember 1881 in Guangzhou; † 15. März 1958 in Taipeh) war ein chinesischer Jurist, Politiker und Diplomat. Er fungierte mehrfach als Justiz- und Bildungsminister sowie 1912 und von 1937 bis 1941 als Außenminister der Republik China. Darüber hinaus war er von 1928 bis 1931 und von 1948 bis 1958 Präsident des Justiz-Yuan, der Überwachungsbehörde für die Judikative der chinesischen Republik. Von 1931 bis 1936 wirkte er als Richter am Ständigen Internationalen Gerichtshof, dem er zuvor von 1922 bis 1930 bereits als Hilfsrichter angehört hatte.
Leben
Wang Ch’ung-hui wurde 1881 in Guangzhou in der chinesischen Provinz Guangdong geboren und schloss 1900 sein Studium an der Peiyang-Universität ab. Anschließend studierte er in den Vereinigten Staaten an der University of California und an der Yale University, an der er 1905 im Bereich des vergleichenden Zivilrechts promovierte. Von 1905 bis 1907 war er in England tätig, wo er 1907 in London seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt und im gleichen Jahr eine englischsprachige Übersetzung des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches veröffentlichte, die in der Folgezeit zur englischen Standardübersetzung des BGB wurde. Anschließend widmete er sich von 1907 bis 1911 rechtsvergleichenden Studien in Deutschland und Frankreich.
1912 wurde er erster Außenminister der neu entstandenen Republik China. Im weiteren Verlauf seiner politischen Karriere war er darüber hinaus von August bis November 1922 amtierender Premierminister, von März bis Juni 1912, von Dezember 1921 bis August 1922 und von Januar bis September 1924 Justizminister, von August bis September 1922 und von Mai bis Juni 1926 Bildungsminister sowie von März 1937 bis April 1941 während der ersten Hälfte des Zweiten Japanisch-Chinesischen Krieges erneut Außenminister. In den Jahren 1920/1921 wirkte er als Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof des Landes, von 1928 bis 1931 fungierte er als erster Präsident des Justiz-Yuan. In diesen Funktionen trug er maßgeblich zur Kodifizierung von großen Teilen des Zivil- und des Strafrechts der chinesischen Republik bei. Zu seinen Leistungen in diesem Bereich zählte unter anderem ein Scheidungsrecht, das moderne Rechtsstandards mit alten chinesischen Gewohnheiten verband.
Nach der Gründung des Völkerbundes nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde Wang Ch’ung-hui leitender Delegierter seines Heimatlandes bei den Sitzungen der Völkerbundversammlung. Ab 1928 war er Mitglied des Ständigen Schiedshofs in Den Haag. Nachdem er darüber hinaus von 1922 bis 1930 dem neu geschaffenen Ständigen Internationalen Gerichtshof (StIGH) als Hilfsrichter (juge-suppléant) angehört hatte und während dieser Zeit an mehreren Entscheidungen und Rechtsgutachten beteiligt war, darunter 1923 mit dem Wimbledon-Fall der ersten Entscheidung des Gerichtshofs, wurde er im September 1930 von der Versammlung und vom Rat des Völkerbundes zum Richter am StIGH gewählt. Er trat das Amt Anfang 1931 an und fungierte am Gerichtshof bis zu seinem Rücktritt im Januar 1936, um anschließend nach China zurückzukehren.
Wang Ch’ung-hui nahm im Juni 1945 als Delegierter seines Heimatlandes an der Gründungsversammlung der Vereinten Nationen in San Francisco teil und war unter anderem an der Ausarbeitung des Statuts des Internationalen Gerichtshofs beteiligt, der als Nachfolgeinstitution des StIGH gegründet wurde. Mit der Niederlage der Kuomintang unter der Führung von Chiang Kai-shek im Chinesischen Bürgerkrieg floh er nach Taiwan. Von 1948 bis 1958 fungierte er erneut als Präsident des Justiz-Yuan der Republik China.
Wang Ch’ung-hui war verheiratet und Vater eines Sohnes. Die Amerikanische Gesellschaft für internationales Recht ernannte ihn 1944 zu ihrem Ehrenmitglied. Ab 1948 gehörte er außerdem der Academia Sinica an. Er starb 1958 in Taipeh.
Literatur
- Biographical Notes concerning the Judges and Deputy-Judges. M. Wang, Judge. In: Seventh Annual Report of the Permanent Court of International Justice. A.W. Sijthoff’s Publishing, Leiden 1931, S. 36/37
- Ole Spiermann: Judge Wang Chung-hui at the Permanent Court of International Justice. In: Chinese Journal of International Law. 5(1)/2006. Oxford University Press, S. 115–128, ISSN 1540-1650
- Raymond M. Lorantas: Wang Ch’ung-hui. In: Warren F. Kuehl (Hrsg.): Biographical Dictionary of Internationalists. Greenwood Press, Westport 1983, ISBN 0-31-322129-4, S. 754/755
- Wang Chung-hui, Jurist, 77, dies. In: The New York Times. Ausgabe vom 16. März 1958, S. 87