Forstern
Freistaat Bayern
Blasonierung

„In Gold ein grüner Pfahl, beiderseits eine bewurzelte grüne Tanne, der Pfahl belegt mit einem wachsenden goldenen Abtsstab, der im Fuß mit einem silbernen Zahnrad überlegt ist.“

Gemeindefarben (inoffiziell)
          Grün-Gelb
Basisdaten
Einführung: 1953
Rechtsgrundlage: Beschluss des Staatsministeriums des Innern
Belege: Ministerialentschließung vom 18. Mai 1953

Das Wappen der Gemeinde Forstern ist seit dem 18. Mai 1953 das offizielle Hoheitszeichen von Forstern.

Blasonierung

„In Gold ein grüner Pfahl, beiderseits eine bewurzelte grüne Tanne, der Pfahl belegt mit einem wachsenden goldenen Abtsstab, der im Fuß mit einem silbernen Zahnrad überlegt ist.“

Geschichte

Das Wappen wurde vom Münchner Heraldiker Emil Werz gestaltet.

Das Wappen zeigt in seiner Symbolik die geschichtliche Entwicklung von Forstern auf. So nimmt der Abtsstab Bezug auf die Grundherrschaft der ehemaligen Benediktinerabtei Ebersberg sowie des 1595 in ein Jesuitenkolleg umgewandelten Klosters Ebersberg.

Die Bäume im Wappen stehen – redend – für den Ortsnamen. Als Symbol für die ansässige Großindustrie (Eicher-Werke) wurde als Beizeichen ein Zahnrad in das Wappen aufgenommen. Zahn- und Kammräder sind als allgemein gültige Industriesymbole schon längst in den heraldischen Formenschatz übergegangen.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern genehmigte mit Beschluss vom 18. Mai 1953 die Führung des Wappens durch die Gemeinde.

Siehe auch

Literatur

  • Unser Bayern (Heimatbeilage der Bayerischen Staatszeitung) Bd. 2 (1953), S. 47
  • Oberbayerisches Archiv Bd. 78 (1953), S. 141, 143
  • Press, E. et al. (1963): Im Zeichen des Pferdes – Ein Buch vom Landkreis Erding. Erding (Landkreis Erding), S. 248
  • Press, E. et al. (1963): Im Zeichen des Pferdes – Ein Buch vom Landkreis Erding. Erding (Landkreis Erding), S. 185
  • Landkreis Erding (Hrsg.) (1985): Landkreis Erding – Land und Leute, Geschichte, Wirtschaft, Kultur. Erding (Landkreis Erding), S. 338
  • Erdinger Neueste Nachrichten (Lokalteil der Süddeutschen Zeitung), 31. August 1994
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