Wappen der Kanarischen Inseln
Details
Wappenschild silberne Dreiecke
Schildhalter braune Hunde
Wahlspruch (Devise) Océano

Das seit 1982 in unterschiedlichen Versionen verwendete Wappen der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln geht auf ältere Entwürfe zurück. Das Aussehen der heutigen Version wurde im Jahr 2005 festgelegt.

Frühere Versionen des Wappens

Am 16. August 1982 wurde das Autonomiestatut der Kanarischen Inseln (Estatuto de Autonomía de Canarias) im Spanischen Gesetzblatt veröffentlicht. Dadurch schuf das Spanische Parlament die Comunidad Autónoma de Canarias als staatliches Organ. In Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes wird das Wappen festgelegt.

Das im Autonomiestatut beschriebene Wappen lehnt sich an bereits früher für die Kanarischen Inseln verwendete Wappen an. Hauptelemente waren die sieben Inseln, silbern dargestellt, auf blauem Grund und die Hunde als Schildhalter. Wappen aus der Zeit vor 1982 finden sich an verschiedenen Gebäuden auf den Kanarischen Inseln. z. B. An dem 1895 fertiggestellten Hospital Civil (heute Museo de la Naturaleza y el Hombre) in Santa Cruz de Tenerife oder am Konzertsaal der Sociedad Musical Santa Cecilia (heute Parlamento de Canarias) in Santa Cruz de Tenerife. Bereits vor der Autonomie der Kanarischen Inseln wurde ein Wappen der Kanarischen Inseln auf amtlichen Verlautbarungen verwendet.

Die gesetzliche Definition

Der Artikel 6 Absatz 2 des Autonomiestatutes der Kanarischen Inseln beschreibt das Wappen so: In einem blauen Feld befinden sich sieben silberne Inseln. Sie sind gleichmäßig jeweils zwei, zwei, zwei und eine angeordnet. Die letzte befindet sich in der Spitze. Über dem Schild befindet sich eine goldene Königskrone und darüber ein silbernes Band mit der Devise „Océano“ in schwarz. Schildhalter sind zwei Hunde in ihrer Farbe. Sie tragen ein Halsband. (En campo de azur trae siete islas de plata bien ordenadas, dos, dos, dos y una, esta última en punta. Como timbre una corona real de oro, surmontada de una cinta de plata con el lema «Océano» de sable y como soportes dos canes en su color encollarados.) Diese Beschreibung des Wappens im Autonomiestatut lässt viele Gestaltungsvarianten zu z. B. für die Form der Inseln, die Form der Hunde oder ebenso die genaue Farbgebung. Selbst die Form des Wappenschildes ist nicht vorgegeben. Diese Offenheit ließ es zu, dass die Schwarz-Weiß-Version des Wappens immer wieder an den Zeitgeschmack angepasst wurde.

Die Farbversion des offiziellen Wappens wurde auch verändert. Bei der Version aus dem Jahr 2005 wurden die Schattierungen in den Hunden und den Bergen der Inseln weggelassen und die Inseln einheitlich als gleich große Dreiecke dargestellt. Seit dem Jahr 2005 verwenden die Regierungsstellen der Kanarischen Inseln bei Drucksachen und sonstigem öffentlichen Auftreten (z. B. Bauschilder, Autobeschriftung, Arbeitskleidung) eine stark vereinfachte Form des Wappens.

Einzelnachweise

  1. Gobierno de Canarias: Manual de Identidad Corporativa Gráfica. (PDF; 7,7 MB) 24. November 2005, abgerufen am 24. Mai 2012 (spanisch, Corporate-Design-Handbuch der Regierung der Kanarischen Inseln).
  2. Cortes Generales: Ley Orgánica 10/1982, de 10 de agosto, de Estatuto de Autonomía de Canarias. (Nicht mehr online verfügbar.) 16. August 1982, archiviert vom Original am 5. Oktober 2011; abgerufen am 24. Mai 2012 (spanisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  3. José M. Erbez: simbolos de canarias. Banderas y Escudos de las Islas. Abgerufen am 7. Juni 2012 (spanisch).
  4. Cortes Generales: Ley Orgánica 10/1982, de 10 de agosto, de Estatuto de Autonomía de Canarias. (Nicht mehr online verfügbar.) 16. August 1982, archiviert vom Original am 5. Oktober 2011; abgerufen am 24. Mai 2012 (spanisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Artikel 6 Absatz 2

Siehe auch

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