Film
Deutscher Titel Wofür das Leben sich lohnt
Originaltitel Something to Live For
Produktionsland USA
Originalsprache Englisch
Erscheinungsjahr 1952
Länge 89 Minuten
Stab
Regie George Stevens
Drehbuch Dwight Taylor
Produktion George Stevens
Musik Victor Young
Kamera George Barnes
Schnitt William Hornbeck
Besetzung

Wofür das Leben sich lohnt ist ein US-amerikanisches Filmdrama aus dem Jahr 1952. Es behandelt das Thema Alkoholkrankheit.

Handlung

Jenny Carey ist eine erfolgreiche Schauspielerin, die ihre Karriere durch ihre Alkoholsucht zu Grunde richtet. Sie trifft ausgerechnet auf den Werbekaufmann Alan Miller, der selbst Alkoholiker war. Alan ist mit Edna verheiratet und Vater von zwei Kindern. Er verliebt sich in die Schauspielerin und versucht ihr zu helfen. Sie soll zu Treffen der anonymen Alkoholiker gehen. Alans intensives Bemühen führt schließlich zur Krise in seiner Ehe. Seine Frau glaubt ihm nicht, dass es sich dabei nur um sein Mitgefühl für eine kranke Frau handelt. Alan wird dabei selbst wieder rückfällig und muss sich schließlich entscheiden, ob er sich von Jenny in den Abgrund ziehen lässt oder bei Edna im Schoß der Familie bleibt. Alan entscheidet sich für Edna und die Kinder, obwohl er Jenny liebt.

Hintergrund

Ray Milland spielte nach seinem Erfolgsfilm Das verlorene Wochenende aus dem Jahr 1945 zum zweiten Mal die Hauptrolle in einem Alkoholproblemfilm. Wofür das Leben sich lohnt ist der erste Film, der die Organisation der anonymen Alkoholiker in einem Film als Thema behandelt.

Kritiken

„Melodram mit hervorragenden Hauptdarstellern.“

„(…) recht schwacher Film, der durch gute Schauspielerleistungen gewinnt." (Wertung: 2 von 4 möglichen Sternen – durchschnittlich)“

Adolf Heinzlmeier und Berndt Schulz: Lexikon „Filme im Fernsehen“, 1990

Einzelnachweise

  1. Wofür das Leben sich lohnt. In: Lexikon des internationalen Films. Filmdienst, abgerufen am 1. Mai 2017.
  2. Adolf Heinzlmeier, Berndt Schulz: Lexikon „Filme im Fernsehen“ (Erweiterte Neuausgabe). Rasch und Röhring, Hamburg 1990, ISBN 3-89136-392-3, S. 939
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