Das Wurzener Land ist ein Gebiet, in dem im Mittelalter die Bischöfe zu Meißen geschlossenen Besitz und territoriale Hochheitsrechte erwarben und behaupteten. Bis in die 1930er Jahre lassen sich Spuren der alten Landeseinheit in der ungefähren Übereinstimmung der Grenzen des einstigen Bischofslandes mit denen des Wurzener Amtsgerichtsbezirks finden. Das Wurzener Land bezeichnet ein historisches Territorium auf beiden Seiten der Vereinigten Mulde im Norden des heutigen Landkreises Leipzig, an der Grenze zum Landkreis Nordsachsen, mit der am östlichen Hochufer der Mulde gelegenen Großen Kreisstadt Wurzen als zentralem Ort. Der Name geht zurück auf das seit etwa 1000 entstandene weltliche Herrschaftsgebiet des Hochstifts Meißen, das – nach der Reformation und dem Amtsverzicht des letzten Bischofs von Meißen – von 1581 bis 1818 als eines der Nebenlande des albertinischen Kurfürstentums bzw. Königreichs Sachsen durch eine eigens eingesetzte Stiftsregierung zu Wurzen verwaltet wurde. Ein bedeutendes Baudenkmal ist Zeugnis dieser Epoche: Der Dom St. Marien zu Wurzen, der 2014 auf sein 900-jähriges Jubiläum verweisen konnte.
Die alte Bezeichnung trägt in Erinnerung an das frühere Stiftsterritorium seit 2009 einer der sieben Sozialräume des neukonstituierten Landkreises Leipzig. Der Planungsraum „Wurzener Land“ besteht seitdem aus der Großen Kreisstadt Wurzen (seit 2006 einschließlich Gemeindeverband Kühren-Burkartshain), den Gemeinden Bennewitz, Thallwitz und Lossatal (2012 aus den Gemeinden Hohburg und Falkenhain entstanden), insgesamt rund 292 km² mit 32.958 Einwohnern (2009) in 48 Orten.
Geschichte des Stiftsterritoriums
In einer Schenkungsurkunde König Ottos I. vom 29. Juli 961 für das St.-Moritz-Kloster in Magdeburg wird eine altera regio Neletici, ubi est Vurcine civitas („die andere Landschaft Neletici, wo sich der Burgward Wurzen befindet“) genannt. Die Gauzugehörigkeit dieser slawischen Siedlungszelle ist bis heute noch nicht befriedigend geklärt. Die Burgwarde Wurzen am Ostufer und Püchau am Westufer der Mulde erhielten eine besondere Bedeutung durch ihre Lage an einer wichtigen Muldenfurt sowohl im Verlauf einer Altstraße (der späteren Via Regia) zwischen Saale und Elbe als auch einer alten Salzstraße von Halle nach Prag.
Ausdrücklich nennt eine (offensichtlich nach 1004 manipulierte und mit falschem Herrschersiegel versehene) Fassung einer Urkunde König Ottos III. von 995 über die Vergabe von Lehen eines verstorbenen Grafen Esiko von Merseburg das Bistum Meißen als Empfänger u. a. der Orte Wurzen und Püchau. Damit war für die Bischöfe von Meißen eine Grundlage geschaffen worden für den Auf- und Ausbau einer eigenen weltlichen Territorialherrschaft an beiden Ufern der Vereinigten Mulde. Der Fluss blieb allerdings seit 1017 die von Kaiser Heinrich II. im Gegensatz dazu festgelegte Diözesangrenze zwischen den Bistümern Merseburg und Meißen.
Der verstärkten Missionsarbeit und dem Ausbau eines weltlichen Herrschaftskomplexes zwischen Mulde und Elbe diente auch die Begründung eines Kollegiatstiftes und der Bau einer Stiftskirche (heute Dom St. Marien) im Gelände der Wurzener Burg durch Bischof Herwig. In der Stiftungsurkunde von 1114 taucht erstmals der Name „Wurzener Land“ auf (in territorio Wurtzensi) Zur Ausstattung des Stifts nennt die Urkunde auch das telonium Wurtzense, den „Wurzener Zoll“ – ein Hinweis auf die alte West-Ost-Handelsstraße, die damals nördlich der Burg vorbeiführte (u. a. heutiger Wurzener Straßenzug Altstadt).
Der Landesausbau, an dem sich auch die Bischöfe von Meißen durch die Ansiedlung von Bauern aus westlichen Reichsgebieten zielstrebig beteiligten, erweiterte die ursprüngliche Siedlungskammer beträchtlich und schuf die heute noch bestehende Verteilung von Feld und Wald und die Grundlagen des neuzeitlichen Siedlungs- und Wegenetzes. Gleichzeitig erfolgte um 1150 die Begründung einer Marktsiedlung und Rechtsstadt zwischen bereits vorhandenen vorstädtischen Siedlungskernen an der Wurzener Burg.
1284 werden in einer Urkunde, mit der ein schon länger währender Streit zwischen dem Bischof und dem Markgrafen von Meißen wegen landesherrlicher Rechte und Kompetenzen im Wurzener Land zugunsten der Bischöfe abgeschlossen wird, die Grenzen der terra Worcinensis genau beschrieben. Der Grenzverlauf ist auch heute noch im Gelände zu verfolgen. Zum Teil besteht er zwischen den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen sowie in heutigen Gemeindegrenzen fort. Das Wurzener Land erstreckte sich um 1300 von der Wasserscheide zwischen Saale und mittlerer Mulde bis zu der zwischen Mulde und Elbe über eine Fläche von 275 km² mit 56 Dörfern.
Im 14. Jahrhundert wird in den Urkunden der Bischöfe das Wurzener Land meist als districtus bezeichnet: Es tritt als eine besondere Verwaltungseinheit des Hochstifts in Erscheinung, neben denen von Mügeln, Stolpen oder Bischofswerda. Im 15. Jahrhundert erscheinen dann in den deutschen Texten Bezeichnungen wie Wortzenische oder Worczinische pflege.
Obwohl es den Markgrafen von Meißen bzw. später den Kurfürsten von Sachsen gelingt, bis in die Mitte des 16. Jhs. westlich der Mulde und im Osten das Stiftsgebiet zu beschneiden, bleibt bis zur Reformation das Wurzener Land als eigenständiges weltliches Herrschaftsgebiet der Bischöfe von Meißen erhalten. Erst mit dem Rücktritt des letzten Bischofs von Meißen Johann IX. (von Haugwitz) 1581 wird das Wurzener Land vollständig in die wettinischen Lande inkorpiert, auch wenn es noch als Stiftsamt Wurzen bis 1818 durch eine eigens geschaffene „Kurfürstlich-Sächsische Stiftsregierung“ (durch die des Stifts Meißen verordneten Hauptmann, Kanzler und Räte) im Auftrage des Dresdener Hofes verwaltet wird. Das Wurzener Kollegiatstift besteht bis heute als (lutherisches) Domkapitel fort.
Im 19. Jh. wurde das Amt Wurzen Teil der Amtshauptmannschaft Grimma. Nur das Gerichtsamt bzw. seit 1874 der Amtsgerichtsbezirk Wurzen erinnerte bis 1952 noch an das alte Territorium. Im von 1953 bis 1994 existierenden Kreis bzw. Landkreis Wurzen war noch einmal aus dem alten Stiftsgebiet, um mehrere Gemeinden westlich der Mulde erweitert, eine selbstständige untere Verwaltungseinheit gebildet worden, die 1994 im Muldentalkreis und mit diesem 2008 im Landkreis Leipzig aufging.
Literatur
- Terra Wurcinensis – 900 Jahre Wurzener Land. Verlagsbeilage der Leipziger Volkszeitung, 25. April 2014, 20 Seiten, Format A3
- Ralf Thomas: Wurzener Stiftsland – sächsische Kirchenverfassung – historische Kirchenkunde. Aufsätze zur sächsischen Kirchengeschichte. Hrsg. Michael Beyer und Alexander Wieckowski. Leipzig 2011, ISBN 978-3-374-02634-0
- Wolfgang Ebert: Historisch-topographisches Lexikon der Stadt Wurzen und der Stadtteile Dehnitz, Roitzsch und Nemt. Veröffentlicht in der Reihe „Terra Wurcinensis - Das Wurzener Land in Geschichte und Gegenwart“. 3. Auflage, Beucha 2008, ISBN 978-3-930076-55-0
- Wolfgang Ebert: Das Wurzener Land – Ein Beitrag zur Landeskunde und Siedlungsforschung 1930, S. 287–402 in: Zur Siedlungsgeschichte des Leipziger Raumes – Eine Sammlung wissenschaftlicher Arbeiten aus den Jahren 1914 bis 1937. Hrsg. Lutz Heydick und Uwe Schirmer. Beucha 1998, ISBN 3-930076-73-X
- Ralf Thomas: Das Wurzener Land um 1100. S. 75–78 in: „Der Rundblick. Kulturspiegel der Kreise Wurzen, Oschatz, Grimma“, 29. Jahrgang, Heft 1/1982, ISSN 0483-5670
Weblinks
- Festvortrag „Wurzen - Erbe aus Jahrhunderten“ (PDF) von Ralf Thomas zur Festveranstaltung „900 Jahre Wurzener Land - 900 Jahre Dom Wurzen“ vom 25. Januar 2014
Einzelnachweise
- ↑ Wolfgang Ebert: Das Wurzener Land - Ein Beitrag zur Landeskunde und Siedlungsforschung 1930, S. 290 in: Zur Siedlungsgeschichte des Leipziger Raumes - Eine Sammlung wissenschaftlicher Arbeiten aus den Jahren 1914 bis 1937. Beucha 1998, ISBN 3-930076-73-X
- ↑ Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien und reichsunmittelbaren Geschlechter vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 6., vollständig überarbeitete Auflage. C.H. Beck, München 1999, ISBN 3-406-44333-8, S. 741 f.
- ↑ 6. Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig am 3. Juni 2009, Beschluss-Nr.: 2009/124 (I)
- ↑ Codex diplomaticus Saxoniae regiae (CDS), I A 1, Nr. 3 und Ralf Thomas, Wurzener Land im Jahre 961. In: Der Rundblick 1980, S. 80f
- ↑ Grundlegend behandeln das Thema „Wurzener Land“ zuerst die Arbeiten von Leo Bönhoff (Die Burgwarde Wurzen und Püchau und das „Wurzener Land“ in ihren politischen und kirchlichen Beziehungen. In: Mitteilungen des Wurzener Geschichts- und Altertumsvereins I, 3, 1912, S. 1–44; II, 1, 1914, S. 1–26) und Wolfgang Ebert (Das Wurzener Land. Ein Beitrag zur Landeskunde und Siedlungsforschung, Langensalza 1930)
- ↑ CDS I A 1, Nr. 43/)
- ↑ Zu Details dieser komplizierten Problematik: Ralf Thomas, Wurzener Land um 1000. Wie Wurzen und seine Umgebung Besitz des Bistums Meißen wurden. In: Der Rundblick 1985, S. 54
- ↑ Ders.: Thietmar von Merseburg und die Muldenburgwarde zwischen Wurzen und Pouch. In: Herbergen der Christenheit. Sonderband 5, Leipzig 2000
- ↑ Thietmar von Merseburg, Chronicon. In: Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters (Freiherr vom Stein Gedächtnisausgabe Bd. IX), Darmstadt (1957), S. 413
- ↑ Christian Schöttgen, Historie der Chur-Sächsischen Stiffts-Stadt Wurtzen, Leipzig 1717, S. 85
- ↑ Wolfgang Ebert, Salzstraßen in Sachsen, böhmische Steige und das Wenzelspatrozinium, 2011, Wurzener Geschichts- und Altstadt-Verein; unveröffentlichtes Vortragsmanuskript
- ↑ Für das Dorf Kühren, heute ein Stadtteil von Wurzen, ist der Wortlaut eines „Ansiedlungsvertrages“ erhalten: CDS II 1, Nr. 50. Bischof Gerung von Meißen siedelt 15 flandrische Familien im fast entvölkerten Dorf Kühren an. Ralf Thomas, Das Wurzener Land um 1150. In: Der Rundblick 1981, S. 75–78. Enno Bünz, Kühren 1154. Ostsiedlung und Landesausbau in Sachsen. In: Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde; Bd. 23, Leipzig 2008, S. 17 ff
- ↑ CDS I A 1; Nr. 137, 146
- ↑ z. B. CDS II 2, Nr. 205, 288, 384, auch noch CDS II 3, Nr. 1185 (3. April 1478)
- ↑ z. B. CDS II 3, Nr. 1094 oder 1214
- ↑ DNB 988945584
- ↑ DNB 991585763