Im Bereich der südwestlichen Stadterweiterung Weimars liegt die Zöllnerstraße. Sie beginnt an der Trierer Straße in der Westvorstadt und geht fast bis zur Windmühlenstraße im statistischen Bezirk Schönblick. Sie endet an der Kreuzung der Straße Am Schönblick. Sie ist eine Anliegerstraße. Benannt wurde sie nach Johann Otto August Max Zöllner, dem „Wohltäter der Blinden und Taubstummen“, der 1896 mit nur 47 Jahren verstarb. Zöllner war Stadtgutsbesitzer in Weimar. Das Max-Zöllner-Haus hat die Anschrift Gutenbergstraße 29 a. Diese ist ein Standort des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, welches denkmalgeschützt ist. Auch die zur Max-Zöllner-Stiftung gehörenden Gebäude in der Schwabestraße sind denkmalgeschützt. Zöllners Grab befindet sich auf dem Historischen Friedhof Weimar. Zöllner war zu seinen Lebzeiten im Haus Ackerwand 4 wohnhaft. Da Zöllner die "Großherzogliche Blinden- und Taubstummenanstalt" zu seiner Universalerbin machte, ging auch sein Wohnhaus an diese über.

Sie ist eine der das Hasenwäldchen begrenzenden Straßenzüge.

Die Zöllnerstraße steht mit den Nummern 8–16 auf der Liste der Kulturdenkmale in Weimar (Sachgesamtheiten und Ensembles). Auf der Liste der Kulturdenkmale in Weimar (Einzeldenkmale) steht u. a. die Nr. 28, das Blindenheim, Max-Zöllner-Stiftung. Außerdem stehen die Nummern 11, 13, 15 und 16 auf der Liste. Dieses sind Villen.

In der Schwabestraße gehören noch weitere Gebäude zur Max-Zöllner-Stiftung.

Einzelnachweise

  1. Art. Blinden- und Sehschwachenschule, in: Gitta Günther, Wolfram Huschke, Walter Steiner (Hrsg.): Weimar. Lexikon zur Stadtgeschichte. Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1998, S. 46.
  2. http://max-zoellner-stiftung.de/de/startseite.html
  3. Hannelore Henze, Doris-Annette Schmidt: Der historische Friedhof zu Weimar. RhinoVerlag, Ilmenau 2011, S. 81. ISBN 978-3-939399-08-7. Dortigen Angaben zufolge: geb. am 8. Januar 1849, gest. 16. November 1896.
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