Zuchttauglichkeitsprüfungen (ZTP) und ähnlich bezeichnete Maßnahmen (Zuchtausleseprüfung, Zuchtzulassungsprüfung etc.) sind von Zuchtverbänden in deren Statuten vorgeschriebene Prüfungen, die gewährleisten sollen, dass die aufgestellten Zuchtziele für die jeweilige Hunderasse erreicht werden. Es handelt sich um eine gängige Bezeichnung für verschiedene Zuchtwahl-Entscheidungen in der Hundezucht. Eine Zuchttauglichkeitsprüfung kann ein wesentliches Element für die Zuchtwertschätzung eines Hundes sein, wenn hierbei der individuelle Phänotyp eingehend begutachtet wird. Neben der Bewertung des Erscheinungsbildes und des Verhaltens von für die Zucht in Frage kommenden Hunden sind auch Gesundheitsmerkmale von Bedeutung. Für einzelne Erbanlagen kann das Ergebnis einer DNA-Analyse zur Bestimmung des Genotyps die Einschätzung des Zuchtwerts erleichtern.
Die rassespezifische Gestaltung der Zuchtzulassungsprüfung obliegt bei Mitgliedsvereinen des VDH aufgrund der föderalen Struktur des Verbandes den einzelnen Rassehunde-Zuchtvereinen. Die Zuchtverbände erfüllen mit der Durchführung von Zuchttauglichkeitsprüfungen ihre Verpflichtung, den Maßgaben in der allgemeinen Zuchtordnung ihres Dachverbandes Rechnung zu tragen. Da die Erfordernisse rassespezifisch sind, gibt es keine einheitliche Regelung, sondern die Zuchtverbände legen die Vorgaben im Einzelnen in der für ihre Rasse geltenden Zuchtordnung selbst fest. Ein Hundebesitzer, der seinen Hund eventuell als Zuchttier verwenden möchte, wendet sich an den Rassezuchtverein, bei dem sein Hund im Zuchtbuch geführt wird, und richtet sich nach den Vorgaben dieses Vereins bzw. des Vereins, in dem er Mitglied ist.
Bestandteile und Zweck der ZTP
Die Rassezüchtervereine führen regelmäßig Zuchtzulassungsprüfungen bzw. Zuchttauglichkeitsprüfungen durch, bei denen geprüft wird, welche der vorgestellten Hunde sämtliche Voraussetzungen erfüllen, um für die Rassezucht eingesetzt zu werden (Körung). Für eine Zuchtzulassung durch den Verein müssen je nach Rasse drei oder vier Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
- Gesundheitsnachweise: Bei den vom Verein vorgeschriebenen veterinärmedizinischen Untersuchungen geht es um erworbene und erbliche Gesundheitsmerkmale. Durch diesen Bestandteil der Zuchttauglichkeitsprüfung wird den § 17 und § 11b des Tierschutzgesetzes und den Vorgaben des Dachverbands Rechnung getragen.
- Formwertnote: Formwertrichter auf Hundeausstellungen bzw. Zuchtschauen begutachten, in welchem Maße der Hund dem Rassestandard entspricht und ob er als idealtypischer Vertreter seiner Rasse gelten kann.
- Die Verhaltensbeurteilung erfolgt mithilfe eines Verhaltenstests oder im Rahmen einer Leistungsprüfung.
- Bei Gebrauchshunden sind auch erfolgreich absolvierte Gebrauchshundprüfungen Voraussetzung für die Zuchtzulassung.
In manchen Vereinen wird die ZTP von Zuchtwart und Zuchtrichter allein durchgeführt. Ihnen stehen die Möglichkeiten eines Tierarztes zur Befunderhebung und Diagnose nicht zur Verfügung. In der Regel arbeiten die Zuchtrichter und Zuchtwarte deshalb mit den Tierärzten zusammen.
Manche Vereine verwenden die Begriffe Zuchttauglichkeitsprüfung, Zuchtausleseprüfung und Zuchtzulassungsprüfung synonym. Erst nach bestandener ZTP dürfen Rüden decken und Hündinnen belegt werden. Durch die ZTP wird für eine präventive präzygotische Selektion gesorgt. „Da, wo es sich … eindeutig um eine rassenspezifische Prädisposition handelt, wie etwa bei der HD und PRA oder bei der Patellaluxation vieler Zwerghunde, da kann nur eine rigorose Selektion aus der Sackgasse herausführen“ (Zitat: Hans Räber).
Die Zuchttauglichkeitsprüfung dient der Erreichung der allgemeinen und der rassespezifischen Zuchtziele:
Rassetypische Nachkommen
Für Rassehunde gibt es Vorgaben der einzelnen Zuchtverbände, welche Formwertnoten Zuchttiere haben müssen. Bei Rüden wird oft eine höhere Formwertnote verlangt, während bei Hündinnen die gesundheitlichen Voraussetzungen für Trächtigkeit und Welpenaufzucht im Vordergrund stehen. Bei Hündinnen muss die Formwertnote je nach Züchterverein mindestens „gut“ oder „sehr gut“ sein, während der Deckrüde meist mindestens „sehr gut“ aber idealerweise „vorzüglich“ sein soll. Diese Formbewertungen bedeuten nicht automatisch, dass der Hund auch medizinisch zuchttauglich ist, sie sind aber für die Zuchtzulassung in jedem Falle erforderlich. Da es nicht generell möglich ist, ausschließlich mit homozygot erbgesunden Hunden zu züchten und gleichzeitig eine ausreichend breite Zuchtbasis zu erhalten, wird im Phasenmodell der neuen Zuchtordnung des VDH eine schrittweise Selektion gegen genetische Defekte im Rahmen von Zuchtprogrammen mit speziellen Zuchtmaßnahmen vorgeschlagen. Helga Eichelberg betont, dass die Prioritäten auf dem allgemeinen Wohlbefinden des Hundes liegen sollten.
Gesunde Nachkommen
Die moderne Hundezucht hat zum Ziel, dass alle Hunde sowohl funktionell gesund sind als auch eine rassetypische körperliche Erscheinung und rassetypische Wesensanlagen besitzen und dass sie ein langes gesundes glückliches Leben haben. Die Tierärzte tragen eine besondere Verantwortung bei der Förderung der Auswahl gesunder Hunde für die Zucht. Von den bekannten Erbkrankheiten treten manche bei bestimmten Rassen häufiger auf oder nur bei diesen und bei nah verwandten Rassen. Die Vorgaben der Züchtervereine, welche Untersuchungen bei der jeweiligen Rasse vorgenommen werden müssen, sind daher unterschiedlich. Es gibt auch Züchter, die nicht vorgeschriebene Untersuchungen freiwillig vornehmen lassen. Wenn zuchtausschließende gesundheitliche Mängel vorliegen, kann ein Zuchtverbot ausgesprochen werden. „Es wäre ein überzogener Anspruch an die Tierärzte, jeden Rassestandard zu kennen. Es gibt aber einen Satz in jedem Rassestandard: Jeder Hund, der physische Abnormitäten oder Verhaltensabnormitäten zeigt, wird von der Zucht ausgeschlossen“ (Astrid Indrebø: Animal welfare in dog breeding, Acta Veterinaria Scandinavia, 2008). Es gibt Vereine, in denen die Zuchtrichter hinsichtlich der Genetik geschult werden, um entsprechende Zuchtanlageprüfungen vornehmen zu können.
Untersuchungen auf Erbfehler
Um festzustellen, ob Hunde gesunde Erbeigenschaften mitbringen, kommt eine Vielzahl von Untersuchungsmethoden zum Einsatz. Hunde, die zuchtausschließende Fehler haben wie Wesensschwäche, angeborene Taubheit oder Blindheit, Hasenscharte, Spaltrachen, erhebliche Zahnfehler und Kieferanomalien, Progressive Retinaatrophie, Epilepsie, Kryptorchismus, Monorchismus, Albinismus oder Fehlfarben werden beim VDH nicht zur Zucht zugelassen.
Zuchtrichter erkennen am Aussehen des Hundes alle sichtbaren Erbfehler, zu denen auch Entropium, Ektropium, erblicher Augenausfluss, fehlende Zähne, Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien gehören sowie sonstige sichtbare Missbildungen wie z. B. Brachycephalie. Das Gangwerk des Hundes zeigt seine Fähigkeit zu einer harmonischen Bewegungskoordination und erlaubt Rückschlüsse auf den Zustand der Muskulatur, des Knochensystems und der Gelenke. Der Tierarzt kann durch manuelle Untersuchungen der Kniescheiben eine Patellaluxation ausschließen bzw. den Grad der Beweglichkeit der Kniescheibe feststellen. Bei manchen Rassen, in denen Patella-Luxation vorkommt, dürfen zur Zucht zugelassene Hunde mit Grad 1 oder 2 von einem PL-freien (Grad 0) Partner angepaart werden. Bei anderen Rassen ist die Zucht mit Hunden die Patella-Luxation aufweisen generell verboten.
Bei manchen Rassen muss untersucht werden, ob beim Hund eine Ellenbogendysplasie oder eine Hüftgelenksdysplasie vorliegt. Bei HD sind zur Feststellung des Schweregrads bildgebende Verfahren (Röntgenaufnahme) erforderlich. In manchen Rassen treten erblich bedingte Keilwirbel auf. Bei Hunderassen, in denen einseitige oder beidseitige Taubheit vorkommt (z. B. Dalmatiner), ist eine audiometrische Untersuchung durch einen ausgebildeten Tierarzt vorgeschrieben.
Bei der Welpenuntersuchung festgestellte Erbfehler werden in den Wurfmeldeschein eingetragen. In solchen Fällen kommt in die Ahnentafel ein Vermerk, dass der Hund nicht zur Zucht verwendet werden kann. Somit ist die Welpenuntersuchung der erste Teil der Zuchttauglichkeitsprüfung.
Erbfehler, die dominant vererbt werden, kann der Gutachter am Phänotyp feststellen. Erbfehler, die rezessiv vererbt werden, kann er nur bei Individuen feststellen, die die Erbanlage homozygot haben und somit Merkmalsträger sind.
Genetische Untersuchung
Mithilfe der Ahnentafel und im bekannten Merkmalen der eingetragenen Hunde kann der Züchter oder der Zuchtwart eine Stammbaumanalyse vornehmen, um zu sehen, ob rezessive unerwünschte Erbanlagen vorhanden sein könnten, die am Phänotyp des Hundes nicht in Erscheinung treten (Anlageträger). Hierzu zählen auch die Fehlfarben. Möglicherweise vorhandene unerwünschte rezessive Anlagen im Genotyp können durch DNA-Analyse sicher festgestellt bzw. ausgeschlossen werden. Die Ergebnisse von DNA-Tests geben Auskunft über das Vorhandensein rezessiver Allele für eine erbliche Erkrankung sowie darüber, ob der Hund Anlageträger ist oder ob er wegen Homozygotie die Krankheit selbst entwickeln wird. Damit Material für die DNA-Analyse in ein molekulargenetisches Untersuchungslabor eingeschickt werden kann, wird dem Hund vom Tierarzt an einer Vene Blut abgenommen. Wenn Zuchtrichter oder Zuchtwart diesen Teil der ZTP selbst durchführen, wird ein Abstrich mit Schleimhautzellen aus den Fang eingeschickt. Je nach Rasse können bestimmte molekulargenetische Untersuchungen als Voraussetzung für die Körung vorgeschrieben sein.
Weitere Voraussetzungen für eine Verpaarung
Die Zuchtvereine und -Verbände stellen in ihren Statuten regelmäßig weitere Anforderungen an die Elterntiere auf, die häufig Fragestellungen der medizinischen Tauglichkeit betreffen.
Altersgrenzen
Die Hündin soll eine für die Aufzucht von Welpen geeignete Kondition besitzen. Sie darf frühestens bei der zweiten Läufigkeit belegt werden. Das vom Verein festgelegte Mindestalter für Deckrüden darf nicht unter einem Jahr liegen. Es gibt eine Altersgrenze von 8 Jahren, ab der mit einer Hündin nicht mehr gezüchtet werden darf. Hündinnen, bei denen zwei Würfe mit Kaiserschnitt entbunden wurden, gelten nicht mehr als zuchttauglich.
Es sollen keine körperlichen Beeinträchtigungen vorliegen, die einer natürlichen Paarung entgegenstehen würden. Deshalb ist eine künstliche Besamung nur gestattet, wenn beide Hunde bereits natürlich gezeugten Nachwuchs haben. Aber auch ein Hodenfehler, der den Rüden beim Decken nicht beeinträchtigen würde, gehört zu den zuchtausschließenden Fehlern.
Der Tierarzt kann durch einen Vaginalabstrich bzw. Vorhautabstrich in einem Untersuchungslabor Infektionen feststellen bzw. ausschließen lassen z. B. Canines Herpesvirus 1.
Trächtigkeit
Die Trächtigkeit der Hündin ist eine Phase hoher körperlicher Beanspruchung sowohl hinsichtlich der Stoffwechselleistung als auch durch das stark erhöhte Körpergewicht in den letzten Trächtigkeitswochen mit der erhöhten Belastung von Gelenken, Muskulatur und Bindegewebe. Bei veterinärmedizinischen Untersuchungen wird meist auch eine Allgemeinuntersuchung durchgeführt. Auch die Zuchtrichter achten bei der ZTP auf den guten Allgemeinzustand der Hunde. Das Mindestgewicht von Kleinhunden, die zur Zucht verwendet werden, muss laut VDH-Zuchtordnung 2 Kilo betragen.
Säugen
Die Hündin sollte eine ausreichende Zahl voll entwickelter Zitzen haben. Die zu erwartende Wurfstärke ist bei den Hunderassen unterschiedlich. Das Säugen stellt hohe Anforderungen an die Stoffwechselleistungen Hündin. Der Allgemeinzustand der Hündin bei der ZTP muss dafür sprechen, dass sie dieser Belastung voraussichtlich gewachsen sein wird.
Größe der Elterntiere
Das Bestehen der Zuchttauglichkeitsprüfung gilt für eine Hündin nur in Bezug auf eine Verpaarung mit einem in Rasse und Körpergröße passenden Rüden. Durch den bei Hunden normalen Geschlechtsdimorphismus sind Rüden meist etwas größer als Hündinnen. Im Rahmen dieses natürlichen Größenunterschieds steht einer Paarung nichts entgegen. Es gibt allerdings Rassen mit erheblichen Größenunterschieden innerhalb der Rasse. Bei einer relativ kleinen Hündin und einem deutlich zu großen Rüden kann es beim Deckakt zu Verletzungen der Vagina kommen. Wird eine Hündin mit einem erheblich größeren Rüden belegt, können die ungeborenen Welpen im Uterus der Hündin so groß werden, dass ein Kaiserschnitt notwendig wird. Bei der Geburt sehr großer Welpen können die Geburtswege der Hündin in Mitleidenschaft gezogen werden, sodass Verletzungen und als Folge Infektionen entstehen. Bei Zwergrassen wird oft vorsichtshalber ein Deckrüde gewählt, der kleiner ist als die Hündin.
Nicht erfassbare Merkmale
Erblich bedingte persistierende Milchzähne, die schon Monate vor der Vorstellung eines Hundes auf einer Zuchtschau vom Tierarzt gezogen wurden, können bei einer Zuchttauglichkeitsprüfung nicht mehr festgestellt werden, denn die Hunde müssen bei der Zuchttauglichkeitsprüfung je nach Rasse mindestens ein Jahr alt oder noch älter sein. Eine Prädisposition für die spätere Entwicklung einer Endokardiose kann bei der Zuchttauglichkeitsprüfung eines ein bis zwei Jahre alten Hundes eventuell noch nicht sicher festgestellt werden. Speziell beim Cavalier King Charles Spaniel gibt es Erbkrankheiten, die sich oft erst im mittleren Lebensalter manifestieren. Deshalb sind neben der ZTP am Individuum auch eine Stammbaumanalyse und Gesundheitsdatenbanken unentbehrliche Mittel zur Bestimmung des Zuchtwerts eines Hundes.
Bewertung der Zuchttauglichkeit bei Anlageträgern
In der Dokumentation Pedigree Dogs Exposed wurde bemängelt, dass den Rassehunde-Züchtervereinen vom kynologischen Dachverband The Kennel Club Spielräume für die Gestaltung ihrer Zuchtordnungen zugestanden werden, die Toleranzen für das Weitervererben von erheblichen genetisch bedingten Mängeln ermöglichen.
Die Fédération Cynologique Internationale sowie die Zuchtordnung des VDH gestatten die Verwendung von Anlageträgern zur Zucht, wenn sie mit Hunden verpaart werden, welche dieselbe Erbanlage nicht besitzen. Die Verwendung eines Anlageträgers ist je nach Sachlage unterschiedlich zu bewerten und kann in manchen Fällen züchterisch sinnvoll sein.
VDH-Zuchtordnung § 5 Absatz 3: „Die Zuchtzulassung eines Hundes ist insbesondere zu widerrufen, wenn bei den Nachkommen eine für diese Rasse besondere Häufung erblicher Defekte nachgewiesen wurde“. Diese Formulierung bedeutet indirekt, dass eine durchschnittliche Häufung toleriert werden könne. Dies steht der nachhaltigen Bekämpfung von Erbkrankheiten entgegen, denn wenn im Phänotyp eine rezessive Erbkrankheit erkennbar wird, ist davon auszugehen, dass beide Elterntiere Konduktoren sind und dass sich außerdem noch Konduktoren im selben Wurf befinden. Wenn ein Deckrüde seine Zuchtzulassung behält und weitere Hündinnen belegt, kommt es zur Ausbreitung der Erbanlage im Genpool der Rasse, ebenso wenn die phänotypisch gesunden Konduktoren unter seinen Nachkommen die Zuchttauglichkeitsprüfung bestehen.
FCI und VDH verhängen bislang kein generelles Zuchtverbot für Tiere, in deren Nachkommenschaft krankheitsauslösende Gendefekte erkennbar werden. Somit ist es Vereinen und Züchtern überlassen, freiwillig Untersuchungen zu veranlassen und zugunsten der Zukunft der Rasse finanzielle Interessen zurückzustellen.
Literatur
- Hans Räber: Brevier neuzeitlicher Hundezucht, eine Wegleitung für Hundefreunde, Richter, Zuchtwarte, Züchter und solche, die es werden wollen. 5. Auflage, Haupt, Bern/ Stuttgart/ Wien 1995, ISBN 3-258-04974-2.
- Helga Eichelberg: Hundezucht erfolgreich züchten auf Gesundheit, Leistung und Aussehen. Kosmos, Stuttgart 2006, ISBN 3-440-09724-2.
Siehe auch
- Erbkrankheiten bei Hunden
- Qualzucht
Einzelnachweise
- ↑ Fédération Cynologique Internationale: Internationales Zuchtreglement der FCI
- ↑ Fédération Cynologique Internationale: Zucht
- ↑ Union Canine Internationale – Internationale Hundeunion: Zuchtbestimmungen
- ↑ Svenja Petri: Entwicklung und Evaluation des computerunterstützten Lernprogramms: „Erbliche Erkrankungen des Hundes – Gelenke, Knochen, Muskulatur“ Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung und der Klinik für kleine Haustiere der Tierärztlichen Hochschule Hannover, 2001, Seite 9
- ↑ VDH Zuchtordnung: Durchführungsbestimmungen Absatz 5 Bekämpfung erblich bedingter Herzerkrankungen PDF Seite 25–26
- ↑ Gerald Groos Das Gebiss des Hundes (PDF)
- ↑ Gerald Groos Hundesachverständiger
- ↑ Zuchtordnung des VDH: Zuchtordnung § 4 Absatz 1 Zuchtmaßnahmen: „Sämtliche Zuchtmaßnahmen müssen zum Ziel haben … Vitalität (Gesundheit/Alter) zu fördern.“
- ↑ Zuchtordnung des VDH: Zuchtordnung § 5 Absatz 1 Zuchtzulassung: „Zur Zucht dürfen nur gesunde (…) Hunde zugelassen und eingesetzt werden.“ (PDF)
- ↑ Sachverständigengruppe Tierzucht und Heimtierzucht: Gutachten zur Auslegung von § 11 b des Tierschutzgesetzes
- ↑ Tierschutzgesetz § 11 b§ 11b „Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich sind … und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.“
- ↑ VDDH Zuchttauglichkeit Bescheinigung (Memento des vom 6. Juli 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF)
- ↑ Zuchtordnung des VDH Durchführungsbestimmungen zur Zucht-Ordnung Absatz I Satz 1 – 3 und Absatz II Satz 1 – 2, PDF Seite 17: „1. Für die Zuchtzulassung gelten drei Mindestanforderungen: A: Gesundheit B: Verhaltensbeurteilung C: Phänotyp-/Formwert-Beurteilung. Diese Mindestanforderungen machen deutlich, dass entsprechende Formwertnoten auf Ausstellungen nicht ausreichen. 2. Die Zucht ist nur mit gesunden, verhaltenssicheren/sozialverträglichen und rassetypischen Hunden gestattet. … II. Mindestanforderung A: Gesundheit 1. Die vom Verein festzulegende Mindestanforderung bezüglich Gesundheit ist eindeutig zu regeln. Hierfür sind rassespezifische Prioritäten erforderlich. 2. Vor Ausstellung der Bescheinigung über die Zuchtzulassung eines Hundes ist vom Verein zu prüfen, ob insbesondere alle Anforderungen bezüglich Gesundheit erfüllt sind.“
- ↑ Zuchtschau DK In: Youtube
- ↑ Zuchtordnung des VDH: Zuchtordnung § 4 Absatz 1 Zuchtmaßnahmen: „Sämtliche Zuchtmaßnahmen müssen zum Ziel haben, Rassespezifische Merkmale zu erhalten.“ (PDF)
- ↑ Zuchtordnung des VDH: Zuchtordnung § 5 Absatz 1 Zuchtzulassung: „Zur Zucht dürfen nur … verhaltenssichere … Hunde zugelassen und eingesetzt werden.“ (PDF)
- ↑ VDH Verhaltensstichproben im Rahmen der Zuchtzulassung
- ↑ VDH Rhodesian Rigdeback – Verhaltensprüfung
- ↑ Katharina Dorothea Boenigk: Untersuchungen zur züchterischen Aussagekraft von Verhaltenstests bei Hovawart Hunden Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung der Tierärztlichen Hochschule Hannover 2004. Seite 58 ff (PDF)
- ↑ FCI: Prüfungsordnung für die internationalen Gebrauchshundprüfungen und die internationale Fährtenhundprüfung der FCI. Gültig ab 1. Januar 2012. online S. 30 Zuchttauglichkeitsprüfung (PDF; 1,4 MB)
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- ↑ Helga Eichelberg Gedanken zur zeitgemäßen Hundezucht „Bei der Defektbekämpfung wird es zukünftig notwendig sein, für die Rassen Prioritätenlisten aufzustellen. Dabei stellt sich natürlich für die betreuenden Zuchtvereine die Frage, welches das Auswahlkriterium für eine solche Prioritätenliste sei. Nach meiner Meinung muss der Leidensdruck des Hundes der entscheidende Punkt sein. Wir werden lernen müssen, noch sensibler und differenzierter zu reagieren“.
- ↑ Astrid Indrebø: Animal welfare in modern dog breeding Acta Veterinaria Scandinavia, BioMed Central 2008: „The goal in modern dog breeding is that all dogs shall be functionally healthy, with a construction and a mentality typical to the breed, and will live a long, healthy and happy life.“
- ↑ Lindsay L. Farrell, Jeffrey J. Schoenebeck et al.: The challenges of pedigree dog health: approaches to combating inherited disease Canine Genetics and Epidemiology, BioMed Central 2015
- ↑ Dan G. O’Neill et al.: Prevalence of Disorders Recorded in Dogs Attending Primary-Care Veterinary Practices in England PLOS 2014
- ↑ Deutscher Rassehunde Club e.V.: Zuchtordnung § 5 und § 10
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- ↑ Astrid Indrebø: Animal welfare in modern dog breeding Acta Veterinaria Scandinavia, BioMed Central 2008
- ↑ Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz: Merkblatt 141 Qualzucht beim Hund
- ↑ Chihuahua Klub Deutschland Freiheit von erblichen Defekten (Memento des vom 19. Februar 2018 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. PDF Seite 4
- ↑ Svenja Petri: Entwicklung und Evaluation des computerunterstützten Lernprogramms: „Erbliche Erkrankungen des Hundes – Gelenke, Knochen, Muskulatur“ Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung und der Klinik für kleine Haustiere der Tierärztlichen Hochschule Hannover, 2001
- ↑ Koharik Arman: A new direction for kennel club regulations and breed standards. The Canadian Veterinary Journal, 2007, PMC 1950109 (freier Volltext).
- ↑ Lothar Quoll: Canine Genetics – Eine Zusammenstellung bzw. Übersicht der genetischen Regeln (Mendelschen Gesetze) und Erklärung wichtiger Fachwörter für angehende Zuchtrichter im Verein für Deutsche Schäferhunde
- ↑ Svenja Petri: Entwicklung und Evaluation des computerunterstützten Lernprogramms: „Erbliche Erkrankungen des Hundes – Gelenke, Knochen, Muskulatur“ Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung und der Klinik für kleine Haustiere der Tierärztlichen Hochschule Hannover, 2001, Seite 15
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- ↑ ACD Rassestudie: Gangwerk – Beschreibung im FCI-Standard
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- ↑ Svenja Petri: Entwicklung und Evaluation des computerunterstützten Lernprogramms: „Erbliche Erkrankungen des Hundes – Gelenke, Knochen, Muskulatur“ Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung und der Klinik für kleine Haustiere der Tierärztlichen Hochschule Hannover, 2001, Seite 17 (PDF)
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- ↑ Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin: Kryptorchismus beim Hund
- ↑ UCI-IHU: Zuchtverbot auf Lebenszeit – Hodenfehler
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- ↑ Eva Maria Krämer: Der Kosmos Hundeführer Seite 22
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- ↑ LSU School of Veterinary Medicine: AV Valve Endocardiosis
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- ↑ DWZRV Zuchtordnung Seite 6
- ↑ Helga Eichelberg Gedanken zur zeitgemäßen Hundezucht
- ↑ http://www.vdh.de/fileadmin/media/ueber/downloads/satzung/Zucht-Ordnung.pdf
- ↑ Hans Räber: Brevier neuzeitlicher Hundezucht, … Bern u. a. 1995, S. 12–20 und 67–81.
- ↑ VDDH Leiden für den Rassestandard (Memento des vom 8. April 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Hans Räber: Brevier neuzeitlicher Hundezucht, … Bern u. a. 1995, S. 88.