Österreichisch-preußisches Kondominium in Schleswig-Holstein
Das österreichisch-preußische Kondominium bezeichnet die Landesherrschaft Preußens und Österreichs über Schleswig und Holstein in den Jahren 1864 bis 1866 (sowie Lauenburg bis 1865). Im Deutsch-Dänischen Krieg 1864 hatten Österreich und Preußen gemeinsam gegen Dänemark gekämpft. Nach der Niederlage Dänemarks und infolge des Wiener Friedensvertrages vom November 1864 übertrug Dänemark die Landesherrschaft über die besagten Herzogtümer an Österreich und Preußen, was das Ende des dänischen Gesamtstaates bedeutete. Zugleich beendete der Deutsche Bund seine Bundesexekution in Holstein und Lauenburg.
Preußen und Österreich verwalteten die Herzogtümer in ihrem Kondominium zunächst gemeinsam, durch zwei Regierungskommissare. Im Jahr 1865 teilten sie laut Gasteiner Konvention die Verwaltung: Österreich verwaltete Holstein und Preußen Schleswig.
Allgemein war man sich einig, dass das Kondominium nur eine Übergangslösung sein sollte. Hinzu kam der Druck durch die stärker werdende Uneinigkeit der beiden Großmächte. Preußen wollte die Herzogtümer annektieren, während Österreich schließlich die Bildung eines vereinigten Herzogtums unter dem Augustenburger Friedrich VIII. innerhalb des Deutschen Bundes unterstützte. Schon zuvor hatte es mehrmals politische Uneinigkeiten zwischen den beiden deutschen Großmächten gegeben, was unter anderem der Konflikt um die Frankfurter Reformakte im September 1863 gezeigt hatte. Preußen verband die Schleswig-Holstein-Frage zudem mit der Reform des Deutschen Bundes.
Auch innerhalb der Herzogtümer gab es unterschiedliche Interessen. Ein Großteil der deutsch orientierten Bevölkerung forderte weiter ein vereinigtes deutsches Schleswig-Holstein unter den Augustenburgern, was von der nationalen Bewegung in Deutschland unterstützt wurde. Insbesondere im Norden Schleswigs lebte zudem eine dänisch orientierte Bevölkerung, die zunächst auf die Durchführung des im Prager Friedensvertrag von 1866 festgeschriebenen Plebiszits hoffte.
Mit der Gasteiner Konvention vom August 1865 konnte der sich anbahnende Konflikt zwischen den beiden deutschen Großmächten zunächst noch abgewendet werden. Das Herzogtum Lauenburg fiel an Preußen, das hierfür Österreich eine Entschädigung in Höhe von 2,5 Millionen dänischen Talern zahlte. Man wollte gemeinsam im Bundestag beantragen, dass die Stadt Rendsburg Bundesfestung werde und eine Bundesflotte gegründet werde. Zudem erhielt Preußen Sonderrechte im österreichisch verwalteten Holstein. Diese Sonderrechte umfassten zwei Militärstraßen in Holstein und insbesondere den Hafen in Kiel, der als zukünftiger Kriegshafen für Preußen von besonderem Interesse war.
Der Einmarsch preußischer Truppen in Holstein im Juni 1866 führte schließlich zum Bundesbeschluss über die Mobilmachung der Bundestruppen gegen Preußen. Damit war der Einmarsch der eigentliche Auslöser des Deutschen Krieges vom Juni/Juli 1866. Nach der Niederlage Österreichs übertrug Österreich seine Rechte am Kondominium an Preußen, und der Weg zur Bildung der preußischen Provinz Schleswig-Holstein im Jahr 1867 war frei.