Österreichische Unabhängigkeitserklärung
Als österreichische Unabhängigkeitserklärung wird die am 27. April 1945 im Wiener Rathaus von Vertretern der drei Gründungsparteien der Zweiten Republik (SPÖ, ÖVP und KPÖ) unterzeichnete Proklamation über die Selbstständigkeit Österreichs bezeichnet, mit welcher der „Anschluss“ der Republik Österreich an das Deutsche Reich vom 13. März 1938 für null und nichtig erklärt wurde. Die Erklärung war als politische sowie verfassungs- und staatsrechtliche Willenserklärung Basis für die am gleichen Tag erfolgte Konstituierung der Provisorischen Staatsregierung unter Vorsitz von Karl Renner.
Basisdaten | |
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Titel: | Unabhängigkeitserklärung |
Langtitel: | Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs |
Typ: | unklar; teilweise als Bundesverfassungsgesetz bezeichnet |
Geltungsbereich: | Republik Österreich |
Rechtsmaterie: | Bundesverfassung |
Fundstelle: | StGBl. Nr. 1/1945 |
Datum des Gesetzes: | 27. April 1945 |
Inkrafttretensdatum: | 1. Mai 1945 |
Gesetzestext: | ris.bka |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
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