Allgemeine Innere Verwaltung

Allgemeine Innere Verwaltung (AIV) bezeichnet in Deutschland einen Teil der öffentlichen Verwaltung des Bundes (teilweise auch der Länder, z. B. Bayern) sowie einen Fachbereich und einen Studiengang an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung für diesen Verwaltungsteil. Die Beamten des Bundes, die in der allgemeinen und inneren Verwaltung eingesetzt werden, gehören grundsätzlich einer Laufbahn des nichttechnischen Verwaltungsdienstes an. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind oft Verwaltungsfachangestellte oder Diplom-Verwaltungswirte.

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