Amt Arnshaugk

Das Amt Arnshaugk war eine im Neustädter Kreis gelegene territoriale Verwaltungseinheit des 1806 in ein Königreich umgewandelten Kurfürstentums Sachsen. Zwischen 1657 und 1718 gehörte das Amt zum albertinischen Sekundogenitur-Fürstentum Sachsen-Zeitz.

Bis zur Abtretung an Preußen 1815 und der Angliederung des Ostteils an Sachsen-Weimar-Eisenach im Jahr 1816 bildete es als sächsisches Amt den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge.

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