Amt Roßla (Sachsen-Weimar)

Das Amt Roßla war eine territoriale Verwaltungseinheit der Ernestinischen Herzogtümer. Es wurde 1447 aus sieben Orten gebildet und in der Folgezeit um mehrere Orte erweitert. Das Amt gehörte von 1572 bis 1603 zum Herzogtum Sachsen-Weimar, von 1603 bis 1672 zum Herzogtum Sachsen-Altenburg, danach wieder zu Sachsen-Weimar und seit 1741 zum Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nach der Erhebung Sachsen-Weimar-Eisenachs zum Großherzogtum im Jahr 1815 wurde das Amt Roßla um zehn sachsen-weimarische Orte, darunter Apolda, und fünf königlich-sächsische Orte vergrößert.

Bis zur Verwaltungs- und Gebietsreform des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach im Jahr 1850 und der damit verbundenen Auflösung bildete das Amt den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge.

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