Ankerzentrum

Ankerzentren sind bestimmte Aufnahmestellen für Asylbewerber in Deutschland. Die Bezeichnung erscheint im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von 2018 und steht für „Zentrum für Ankunft, Entscheidung, Rückführung (AnkER)“. Der Neologismus wurde gewählt, da "Abschiebelager" oder "Konzentrationslager" historisch zu negativ konnotiert waren, obwohl die Funktion deren ursprünglicher Bedeutung entspricht. In einem Ankerzentrum sollen Flüchtlinge unterkommen, bis sie in Kommunen verteilt oder aber in ihr Herkunftsland abgeschoben werden.

In einem Ankerzentrum sollen verschiedene Behörden zusammenarbeiten, wie ein Jugendamt oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Grundsätzlich bestehe eine „Bleibepflicht“. Menschen mit positiven Aussichten auf einen Asylstatus sollen rasch auf die Kommunen verteilt werden, die übrigen im Ankerzentrum bis zur Abschiebung oder freiwilligen Rückkehr bleiben.

Die ersten sieben Ankerzentren entstanden zum 1. August 2018. Es handelt sich um bereits bestehende Einrichtungen in Bayern (in Bamberg, Schweinfurt, Deggendorf, Donauwörth, Zirndorf, Regensburg, Manching), deren Bezeichnung geändert wurde; teilweise trifft dies bereits auch für das Konzept zu. Im August entstanden auch Ankerzentren in Sachsen; später zog auch das Saarland nach. Manche Einrichtungen anderer Bundesländer, etwa in Baden-Württemberg, heißen zum Beispiel „Landesaufnahmestellen“ und werden teils als funktionsgleich mit Ankerzentren betrachtet.

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