Anschlussverbot

Als Anschlussverbot wird die erstmals nach dem Ersten Weltkrieg im Friedensvertrag von Versailles und dem Vertrag von Saint-Germain im Jahr 1919 festgelegte Bestimmung bezeichnet, die einen Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich ausschloss. Österreich durfte seine Unabhängigkeit demnach nur mit Zustimmung des Völkerbundes aufgeben und hatte alles zu unterlassen, das diese Unabhängigkeit gefährden könnte. Erneut bekräftigt wurde das Anschlussverbot mit den Genfer Protokollen des Jahres 1922 und dem Protokoll von Lausanne von 1932.

Nachdem der „Anschluss“ an das inzwischen nationalsozialistische Deutsche Reich 1938 auch militärisch erzwungen wurde und Österreich bis 1945 Teil des somit Großdeutschen Reiches geworden war, wurde im Österreichischen Staatsvertrag, mit dem das Land 1955 wieder seine Souveränität erlangte, ein explizites Verbot des Anschlusses festgehalten.

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