Österreichischer Staatsvertrag
Der Österreichische Staatsvertrag (Langtitel: Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, gegeben zu Wien am 15. Mai 1955; juristisch kurz: Staatsvertrag von Wien, StV) wurde am 15. Mai 1955 in Wien im Schloss Belvedere von Vertretern der alliierten Besatzungsmächte USA, Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien sowie der österreichischen Bundesregierung unterzeichnet und trat am 27. Juli 1955 offiziell in Kraft.
Gegenstand des Vertrages ist die Wiederherstellung Österreichs als souveräner, unabhängiger und demokratischer Staat nach der nationalsozialistischen Herrschaft in Österreich (1938–1945), dem Ende des Zweiten Weltkrieges (VE-Day) und der darauf folgenden Besatzungszeit (1945–1955). Bereits mit dem Verfassungsgesetz vom 1. Mai 1945 war Österreich wieder als Republik eingerichtet worden, deren Rechtsvorschriften im Einklang mit den Grundsätzen der Staatsform einer demokratischen Republik zu gestalten und im Sinne dieser maßgebenden Grundsätze auszulegen sind. In Art. 10 Abs. 2 StV hat sich Österreich zudem verpflichtet, das Gesetz vom 3. April 1919, betreffend das Haus Habsburg-Lothringen aufrechtzuerhalten, mit dem sämtliche Herrschaftsrechte der Habsburger-Dynastie für alle Zeiten aufgehoben worden waren.
Der Staatsvertrag gilt auch als wesentlich für die Entwicklung eines eigenständigen Österreichbewusstseins.