Befähigungsausweis
Die Österreichische Jachtverordnung (JachtVO) beschreibt aktuell die Befähigungen und die Bedingungen.
Unterschieden wird:
- Befähigungsausweis Fahrbereich 1 – FA FB 1: Watt- oder Tagesfahrt
- Befähigungsausweis Fahrbereich 2 – FA FB 2: Küstenfahrt 20 Sm
- Befähigungsausweis Fahrbereich 3 – FA FB 3: Küstennahe Fahrt 200 Sm
- Befähigungsausweis Fahrbereich 4 – FA FB 4: Weltweite Fahrt
Als österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Jachten gelten die vom Yachtsportverband und des Österreichischen Segel-Verband und vom Motorbootsportverband für Österreich für verschiedene Fahrtbereiche ausgegebenen Patente. Die entsprechenden kleineren Führerscheine in Deutschland sind Sportbootführerscheine, in der Schweiz Schiffsführerausweise und im Vereinigten Königreich Yachtmaster.
Diese Befähigungsausweise/Patente gelten nicht auf Binnengewässern. Das entsprechende Patent für Seen, Flüsse und Wasserstraßen (z. B. auch die Donau) ist das Schiffsführerpatent.
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