Schiffsführerausweis
Ein Schiffsführerausweis ist in der Schweiz ein Befähigungs- und Berechtigungsnachweis zum Führen von Sportbooten. Ab einer Segelfläche von 15 m² oder einer Motorenstärke von 6 kW (8 PS) ist auf den Schweizer Seen ein Führerschein vorgeschrieben. Auf dem Bodensee gilt dies bereits ab einer Segelfläche von 12 m² oder einer Motorenleistung von 4,4 kW (6 PS).
Es gibt zwei Hauptkategorien: Führerscheine für Binnengewässer und Führerscheine für Hochsee. Sie sind das Schweizer Äquivalent zu den deutschen Sportbootführerscheinen, den österreichischen Befähigungsausweisen und dem englischen Yachtmaster.
Jedes Schiff muss einen verantwortlichen Schiffsführer (Skipper) haben. Als Schiffsführer gilt, wer an Bord die Befehlsgewalt innehat. Er ist für die Einhaltung der Gesetze und die Sicherheit der Personen an Bord und des Materials verantwortlich. Alle Personen an Bord haben seine Anweisungen zu befolgen, sofern sie sich auf die Schiffsführung oder die Sicherheit beziehen. Er muss allerdings das Schiff nicht selbst steuern oder die Manöver kommandieren – Insbesondere auf Hochseetörns wäre diese Forderung unmöglich umzusetzen, da auch der Schiffsführer irgendwann schlafen muss. Inwieweit er für Fahrfehler seiner Crew verantwortlich ist, hängt von deren Ausbildungsstand ab.
Die Vorschriften zur Erlangung von Schiffsführerausweisen sind in der Binnenschifffahrtsverordnung festgelegt.