Beiwähr

Die Beiwähr oder Beiwähre war der geringer wertige Teil der aus Oberwähr und Beiwähr bestehenden spätmittelalterlichen Doppelwährung der sächsischen Groschenzeit. Sie wurde mit der Münzreform von 1444 eingeführt. Im Gegensatz zur Oberwähr diente die Beiwähr dem allgemeinen Geldverkehr im Land und dem Ankauf des erzgebirgischen Grubensilbers.

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