Berufsausbildungsvertrag

Der Berufsausbildungsvertrag ist in Deutschland ein Vertrag zwischen einer oder einem Auszubildenden (früher: Lehrling) und einem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Durch den Berufsausbildungsvertrag kommt ein Berufsausbildungsverhältnis zustande. In Österreich und der Schweiz wird stattdessen ein Lehrvertrag abgeschlossen. Der Berufsausbildungsvertrag ist in § 10 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt, in dem der Gesetzgeber die Mindestangaben vorschreibt. Das BBiG gilt nicht für die Berufsausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger, zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer und zum Altenpfleger. Hierfür sind die eigenen Bundesgesetze Krankenpflegegesetz (KrPflG) beziehungsweise Altenpflegegesetz (AltPflG) zuständig.

Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Der Vertrag ist Voraussetzung für die betriebliche Berufsausbildung und kann zunächst mündlich abgeschlossen werden, muss dann aber spätestens bis Ausbildungsbeginn schriftlich abgeschlossen werden. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes.

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