Beste verfügbare Techniken
Die Formulierung beste verfügbare Techniken (BVT, englisch best available techniques = BAT) bezeichnet eine europäische Technikklausel, die auch international (zum Beispiel vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen) verwendet wird. Der Begriff entspricht im Wesentlichen dem im deutschen Sprachraum traditionell verwendeten Konzept des Standes der Technik (SdT).
Der Rechtsbegriff BVT wird durch die sogenannte Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU, auch „IED“) über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung im nationalen Recht der Mitgliedsstaaten vorgeschrieben. Deren Vorläufer (IVU-Richtlinie 96/61/EG bzw. 2008/1/EG) definierten den Begriff im Jahr 1996. Zuvor war der Begriff „beste verfügbare Technologie“ bereits in der Richtlinie 84/360/EWG aus dem Jahr 1984 verwandt worden, allerdings ohne ihn näher zu definieren; die Richtlinie 84/360/EG folgte jedoch noch nicht dem BVT/BAT-Ansatz: Sie verlangte die beste verfügbare Technologie nur, „sofern die Durchführung solcher Maßnahmen keine unverhältnismässig hohen Kosten verursacht“. Dieser Ansatz ist unter dem englischen Akronym BATNEEC = Best available techniques not entailing excessive costs bekannt. Weiterhin wird das BVT-Konzept seit 1992 im Rahmen der OSPAR-Konvention zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks verwandt.
Gemäß der Industrieemissionsrichtlinie müssen in der Europäischen Union die besonders umweltrelevanten Industrieanlagen auf der Basis der besten verfügbaren Techniken genehmigt werden. Auch ältere (bestehende) Anlagen müssen seit dem 30. Oktober 2007 auf Grundlage der BVT betrieben werden.