Brügghen (Adelsgeschlecht)
Brügghen ist der Name eines rheinländischen und in den Freiherrenstand erhobenen Adelsgeschlechts und kann daher in Zusammenhang mit der niederrheinischen Stadt Brüggen gesehen werden. Das Geschlecht von der Brügghen ist seit dem 16. Jahrhundert urkundlich nachweisbar, gilt aber heute im deutschsprachigen Raum im Mannesstamm als ausgestorben. Es ist nicht zu verwechseln mit dem westfälischen Uradelsgeschlecht Brüggeney, genannt Hasenkamp, welches in manchen Urkunden auch Brüggen geschrieben wird und sich in Livland und Kurland niederließ.
Ein Hauptzweig der Familie siedelte sich im Königreich der Niederlande an, ein anderer verblieb zunächst im Herzogtum Kleve und Geldern und breitete sich später berufsbedingt in das Herzogtum Jülich und in die preußische Rheinprovinz aus. Als Stammvater beider Hauptzweige gilt ein gewisser Thomas Freiherr von der Brügghen (* 1540), Herr auf dem Klevischen Pachtgut Hasenacker bei Sonsbeck, dessen Sohn Richter in Wesel wurde.
Die Familie von der Brügghen besaß mehrere ältere Majestätsbriefe, darunter namentlich einen aus dem Jahre 1653 von Kaiser Ferdinand III. Im Jahr 1815 wurde Teile des niederländischen Zweiges in den Freiherrenstatus erhoben und 1829 dem preußischen Zweig der Familie der Freiherrliche Status durch die Aufnahme in die Adelsmatrikel der preußischen Rheinprovinz bestätigt. 1980 erhielten die noch lebenden niederländischen Familienmitglieder eine weitere Adelsbestätigung durch das niederländische Königshaus.