Bundesdisziplinarhof

Der Bundesdisziplinarhof (BDH) war von 1953 bis 1967 ein oberes Bundesgericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit nach Art. 96 Grundgesetz mit Sitz in Berlin. Es war zuständig für Berufungen und Beschwerden in gerichtlichen Disziplinarverfahren der Bundesbeamten.

Deutschland Bundesdisziplinarhof
 BDH p1
Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesgericht
Bestehen 1953–1967
Entstanden aus Reichsdienststrafhof
Aufgegangen in Bundesverwaltungsgericht
Hauptsitz Berlin

Der Bundesdisziplinarhof entschied unter anderem über Berufungen gegen Urteile der Bundesdisziplinarkammern. Er bestand aus dem Präsidenten, den Senatspräsidenten, weiteren Bundesrichtern und ehrenamtlichen Richtern (Beamtenbeisitzern). In den Hauptverhandlungen entschied jeder Senat mit drei Berufsrichtern und zwei Beamtenbeisitzern.

Die Amtstracht der Richter bestand aus einer Amtsrobe und einem Barett gemäß der Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei den Bundesdisziplinargerichten vom 31. März 1953 (BGBl. I S. 122). Die Farbe der Amtstracht war karmesinrot. Der Besatz an der Amtsrobe und am Barett bestand aus Samt. Der Präsident des Disziplinarhofes trug am Barett drei Schnüre in Gold, die Senatspräsidenten zwei Schnüre in Gold und die Bundesrichter zwei karmesinrote Schnüre in Seide.

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