Bundesrechnungshof
Der Bundesrechnungshof (BRH) prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (Art. 114 GG). Er ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen (§ 1 S. 1 BRHG). Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen (§ 1 S. 2 BRHG) und berät diese.
Bundesrechnungshof | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Oberste Bundesbehörde |
Rechtsform | unabhängiges Organ der Finanzkontrolle |
Aufsichtsbehörde | keine |
Gründung | 1950 |
Vorgänger | Reichsrechnungshof |
Hauptsitz | Bonn |
Präsident | Kay Scheller |
Vizepräsident | Christian Ahrendt |
Bedienstete | 1050 (2023) |
Haushaltsvolumen | 168,882 Mio. Euro (Soll 2021) |
Netzauftritt | www.bundesrechnungshof.de |
Mit dem Berlin/Bonn-Gesetz ist der Sitz des Bundesrechnungshofes im Jahr 2000 von Frankfurt am Main in die Bundesstadt Bonn verlegt worden.
Die Länder haben eigene Landesrechnungshöfe.
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