Bundesregierung Figl III

Die österreichische Bundesregierung Figl III, unveränderte Fortsetzung der ÖVP-SPÖ-Koalition, wurde von Bundespräsident Theodor Körner auf Vorschlag von Bundeskanzler Leopold Figl ohne vorherige Neuwahlen am 28. Oktober 1952 ernannt und amtierte bis zum 25. Februar 1953. Sie wurde an diesem Tag vom Bundespräsidenten bis zur Ernennung der nächsten Regierung mit der Fortführung der Geschäfte betraut. Die Fortführung endete am 2. April 1953.

Notwendig geworden war die Ernennung am 28. Oktober 1952 durch einen Budgetstreit der beiden Parteien. Die Verfassung zwang die Regierung in diesem Fall zum Rücktritt. Körner nahm die Demission an, beauftragte Figl aber sofort mit der Neubildung einer Regierung und dieser schlug eine Wiederbetrauung in unveränderter Zusammensetzung vor. Am gleichen Tag empfahl Figl dem Nationalrat, sich aufzulösen und baldige Neuwahlen anzustreben. Ein entsprechender Beschluss wurde vom Nationalrat am 30. Oktober 1952 getroffen, die Nationalratswahl für den 22. Februar 1953 angesetzt. Der Bundesregierung Figl III war somit per se eine kurze Amtszeit gesetzt.

Bundesminister (für) Amtsinhaber Partei Staatssekretär
BundeskanzleramtBundeskanzler Leopold Figl
Vizekanzler: Adolf Schärf (ohne Portefeuille)
Bundesminister (für auswärtige Angelegenheiten) Karl Gruber
ÖVP
SPÖ
ÖVP
InneresOskar Helmer SPÖFerdinand Graf (ÖVP)
Andreas Korp (SPÖ)
JustizJosef Gerö SPÖ-nahe
UnterrichtErnst Kolb ÖVP
Soziale VerwaltungKarl Maisel SPÖ
FinanzenReinhard Kamitz ÖVP
Land- und ForstwirtschaftFranz Thoma ÖVP
Handel und WiederaufbauJosef C. Böck-Greissau ÖVPFritz Bock (ÖVP)
Verkehr und verstaatlichte BetriebeKarl Waldbrunner SPÖVinzenz Übeleis (SPÖ)
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