Bundeswahlausschuss
Ein Bundeswahlausschuss in Deutschland ist eines von mehreren Wahlorganen, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahlen und der Europawahlen beauftragt sind. Er besteht aus dem Bundeswahlleiter, acht von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern und seit 2012 zudem auch zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts (§ 9 Absatz 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG)). Bei der Berufung der Beisitzer sollen die von den Parteien vorgeschlagenen Personen in der Reihenfolge der Zweitstimmenergebnisse dieser Parteien berücksichtigt werden (§ 4 Absatz 2 Bundeswahlordnung (BWO)).
Alle Sitzungen des Bundeswahlausschusses finden öffentlich statt (§ 10 Absatz 1 BWahlG). Die Amtszeit des Bundeswahlausschusses endet spätestens mit dem Ende der Wahlperiode (§ 4 Absatz 4 BWO).