Consulat
Das (fachsprachlich oft der) Consulat (oder Konsulat, lateinisch consulatus, deswegen fachsprachlich Maskulinum), das Amt oder die Amtszeit eines Konsuls (lateinisch consul), war das höchste zivile und militärische Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) in der Römischen Republik. Es bestand bis in die Spätantike, verlor aber mit dem Beginn der Kaiserzeit einen Großteil seiner politischen Bedeutung und Macht.
Es wurden jährlich jeweils zwei Konsuln von einer der römischen Volksversammlungen, den comitia centuriata, gewählt, die im Laufe der Zeit zu schwankenden Daten ihr Amt antraten. Erst 153 v. Chr. wurde der Zeitpunkt auf den 1. Januar vorverlegt, der seither als Jahresanfang galt, denn die Konsuln waren die eponymen (griechisch: „namensgebenden“) Beamten Roms, nach denen also die Jahre benannt wurden (siehe Liste der römischen Konsuln). Bis 153 war daher der Dezember der zehnte Monat des Jahres gewesen. Als Jahresnennung wurden die Namen der beiden Konsuln hintereinander im Ablativ angegeben, z. B. bedeutet die Angabe Cn. Domitio C. Sosio consulibus zu einem Ereignis, dass es sich im Jahr 32 v. Chr. ereignete, als Gnaeus Domitius und Gaius Sosius Konsuln waren. Ein ehemaliger Konsul (consularis bzw. Konsular) war stets besonders angesehen und gehörte zur senatorischen Elite.