Düsseldorf-Gesetz
Düsseldorf-Gesetz ist der Kurzname für das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Mönchengladbach/Düsseldorf/Wuppertal vom 10. September 1974. Durch das Gesetz wurde die kommunale Gebietsstruktur im Bereich der heutigen Kreise Mettmann, Rhein-Kreis Neuss und Viersen sowie der kreisfreien Städte Düsseldorf, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen und Wuppertal neu geregelt. Zuvor waren bereits im Gebiet der bisherigen Kreise Grevenbroich und Kempen-Krefeld einige Gemeinden zusammengelegt worden.
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Mönchengladbach/Düsseldorf/Wuppertal |
Kurztitel: | Düsseldorf-Gesetz |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Nordrhein-Westfalen |
Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht, Kommunalrecht |
Fundstellennachweis: | SGV. NRW. 2020 |
Erlassen am: | 10. September 1974 (GV. NW. S. 890, ber. 1975 S. 130) |
Inkrafttreten am: | überw. 1. Januar 1975 |
Letzte Änderung durch: | Art. 9 Nr. 6 G vom 18. September 1979 (GV. NW. S. 552, 554) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Januar 1981 (Art. 31 Abs. 4 G vom 18. September 1979) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Der Kreis Grevenbroich wurde um die bislang kreisfreie Stadt Neuss erweitert, die Kreisstadt wurde, und erhielt den Namen Kreis Neuss. Der Kreissitz des Kreises Kempen-Krefeld, der um die Gemeinde Niederkrüchten erweitert wurde, wurde nach Viersen verlegt und der Kreis in Kreis Viersen umbenannt. Der Kreis Düsseldorf-Mettmann erhielt den Namen Kreis Mettmann und wurde um die Stadt Langenfeld (Rheinland) erweitert.