Datenschutzgesetz (Österreich)

Das Datenschutzgesetz regelt gemeinsam mit der Datenschutz-Grundverordnung den Schutz personenbezogener Daten in Österreich. Als solche gelten etwa E-Mail-Anschrift, Geburtsdatum oder Telefonnummer. Diese oder ähnliche Angaben dürfen ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen nur in speziellen Fällen weitergegeben werden. Die Datenschutzbehörde ist durch dieses Gesetz eingerichtet.

Basisdaten
Titel: Datenschutzgesetz
Langtitel: Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
Abkürzung: DSG
Früherer Titel: Bundesgesetz über den Schutz
personenbezogener Daten
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Datenschutzrecht
Inkrafttretensdatum: 1. Jänner 2000
(BGBl. I Nr. 165/1999)
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 14/2019
Gesetzestext: Datenschutzgesetz im RIS
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das erste Datenschutzgesetz wurde mit dem BGBl. Nr. 565/1978 installiert. Österreich war damit einer der ersten europäischen Staaten mit einer eigenen Behörde für den Datenschutz. Mit diesem wurde auch die Datenschutzkommission geschaffen (seit 2012 Datenschutzbehörde, DSB). Das Datenschutzgesetz setzt die Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) in nationales Recht um und wurde 2005 grundlegend novelliert. Mit der DSG-Novelle 2013 (BGBl. I Nr. 83/2013 vom 23. Mai 2013) wurde die Datenschutzkommission durch die Datenschutzbehörde abgelöst.

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