Deutsche Grenzpolizei

Die Grenzpolizei (GP) wurde 1946 zunächst als Hilfsorgan der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) bei den Polizeien der Länder vorrangig zur Überwachung der Demarkationslinie zwischen den Besatzungszonen in Deutschland gebildet und von den Abschnittskommandos der sowjetischen Truppen operativ geführt.

Grenzpolizei (GP) /
Deutsche Grenzpolizei (DGP)
mit Führungsorgan: Hauptabt. GP / Kdo DGP

Aufstellung GP ab 1. Dezember 1946, DGP ab 16. Mai 1952 bis 15. September 1961; danach Überführung in die Grenztruppen der NVA.
Staat SBZ / DDR
Bewaffnete Organe aus der Grenzpolizei zur Deutschen Grenzpolizei formiert (1952)
Typ Grenzschutz (Land, See)
Stärke circa 2.500 (1946), 10.000 (1948), 20.000 (1950), 30.700 (1954), 30.200 (1959), 36.000 (1961).
Unterstellung ab Dezember 1946 MdI, 1948 DVdI, 1952 MfS, 1953 MdI, 1955 SfS/MfS, 1956 MdI, 1957 MdI.
MdI / MfS / Kdo DGP Berlin, (ab 1957) Pätz
Führung der Deutschen Grenzpolizei (1961)
Chef der Deutschen Grenzpolizei Oberst
Erich Peter
Stellv. des Chefs und
Chef des Stabes der DGP
Generalmajor
Helmut Borufka

Nach Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949 entwickelte sich die Grenzpolizei zu einem eigenständigen Teil der Bewaffneten Organe der DDR, wurde 1952 in Deutsche Grenzpolizei (DGP) umbenannt und erhielt ab 1957 zunehmend paramilitärischen Charakter.

Die Grenzpolizei am Ring um Berlin hatte ab 1948 Währungsspekulation, Schmuggel und unkontrollierte Personen- und Fahrzeugbewegung über die offene Grenze zur Viersektorenstadt Berlin einzudämmen.

Neben der Demarkationslinie sicherte sie ab 1950 die Seegrenze der DDR sowie die Grenzabschnitte zur Volksrepublik Polen und zur Tschechoslowakischen Republik.

Nach Schließung der Grenze zu West-Berlin wurde 1961 die Deutsche Grenzpolizei in die Grenztruppen der NVA überführt.

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