eID-Karte

Die eID-Karte ist eine Chipkarte für nicht-deutsche Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis, die für deutsche digitale Verwaltungsleistungen (E-Government-Dienstleistungen) genutzt werden kann. Vor Einführung der eID-Karte am 1. Januar 2021 stand die für die Nutzung von Dienstleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz erforderliche Online-Funktion nur im Inland lebenden Bundesbürgern und Inhabern elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zu.

Die eID-Karte mit dem Online-Ausweis ist für digitale Dienstleistungen bestimmt. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, beispielsweise auf Reisen. Die eID-Karte kann daher nicht als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

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