Einleitungsbehörde

Eine Einleitungsbehörde ist in Deutschland eine Dienststelle der Bundeswehr, die ein gerichtliches Disziplinarverfahren nach der Wehrdisziplinarordnung gegen einen Soldaten bei Verdacht eines erheblichen Dienstvergehens einleiten kann oder bis 2002 ein Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte nach der Bundesdisziplinarordnung. Für Beamte entspricht sie heute der obersten Dienstbehörde, die Klage gegen Beamte in gerichtlichen Disziplinarverfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz erheben kann, sowie der Staatsanwaltschaft in Strafverfahren.

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