Elektronische Identität (Schweiz)

Der Begriff elektronische Identität (synonym digitale Identität) wurde und wird in unterschiedlichem Zusammenhang mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet.

Digitale oder Elektronische Identität ist nach klassischer Definition jede Form von technisch abgebildeten Daten, die zu einer Person gehören. Digitalisierung des öffentlichen Raumes erfordert Vertrauen in die Identitäten der beteiligten Personen, Organisationen, Dienste oder Objekte, ohne dass diese sich physisch begegnen. Digitale Identitäten bilden einen Vertrauensanker zur Erkennung dieser Entitäten.

Die sichere Identifizierung von Personen soll als digitale/elektronische Identität (E-ID, auch e-ID, eID) in der Schweiz durch einen digitalen/elektronischen Identitätsnachweis erreicht werden.

Ungeachtet der Bezeichnung beziehungsweise deren Varianten sind jeweils folgende Kriterien von Belang:

  • Ausstellungsorgan (Selbstdeklaration vs. Ausstellung durch Dritte mit oder ohne Überprüfung der Identität vs. Ausstellung durch den Staat).
  • Art und Anzahl der Attribute (Benutzername vs. amtlicher Vorname, Name und weitere Attribute)
  • Anwendungszwecke (Identifikation, Login, Signaturen etc.)

Wird eine Identifikationsbestätigung erbracht durch Anmeldung bei einem Identitätsprovider (z. B. mittels Eingabe von Benutzername und Passwort), so wird von einem Login gesprochen.

Auf Bundesebene besteht noch keine Rechtsgrundlage für eine vom Staat herausgegebene elektronische Identität. Das erste E-ID-Gesetz wurde per Referendum verworfen. Zurzeit ist ein zweites E-ID-Gesetz in Arbeit. Allerdings existieren bereits verschiedene andere Spezialgesetze zum elektronischen Geschäftsverkehr. In der Europäischen Union wird der elektronische Geschäftsverkehr – und damit unter anderem die Thematik der E-ID – in der eIDAS geregelt.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.