Erbrechtsschutz (römisches Recht)

Der Schutz des Erbrechts war Teil des römischrechtlichen Zivilprozesses. Er hatte seinen Ursprung im aktionenrechtlichen Verfahren (etwa actiones sacramento in rem oder familiae eriscundae). Daran schloss sich der Erbschaftsprozess im Formularverfahren (hereditatis petitio), der sich im kaiserrechtlichen Kognitionsverfahren weiterentwickelte. Die Erbschaftsklage war stets ein streitiges Verfahren.

Der Streit zweier Prätendenten um die Erbschaft war zunächst bloße Prozesswette, entwickelte sich dann aber zu einer sachlich strukturierten Schadensersatzklage. Der Wandel vollzog sich nicht abrupt, er knüpfte an das jeweils vorangegangene Recht an. Der Formularprozess nahm vielfältigen Bezug auf die Legisaktionen, und das kaiserrechtliche Kognitionsverfahren erwuchs viel eher aus dem Formularprozess, als dass es eine eigenständige Parallelerscheinung gewesen wäre. Dabei griffen die Kaiser nicht selbst oder unmittelbar in die Gerichtsordnung ein, sie bemühten sich vielmehr um juristischen Rat.

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