Agentur (Europäische Union)

Die Agenturen der Europäischen Union sind Einrichtungen der Europäischen Union mit meist eigener Rechtsfähigkeit. Sie sollen die Mitgliedstaaten und deren Bürgerschaft unterstützen. Ihre Standorte sind über die EU verteilt und erfüllen so den Wunsch nach Standortdiversifizierung. Im Gegensatz zu den Organen der Europäischen Union werden sie nicht durch die Gründungsverträge (Primärrecht), sondern durch Rechtsakte der Organe (Sekundärrecht) gegründet.

Cedefop, EAR
EUROFOUND
EMCDDA, EMSA
EUIPO
CdT, ESA
EEA
ETF
EMA
CPVO
EU-OSHA
Europol, Eurojust
ISS, EBA, ESMA
CEPOL
EFSA
EUSC
EASA
GSA
EDA, SRB
ERA
Frontex
EFCA
ENISA
ECDC
EIGE
FRA
ECHA
ACER
BEREC
EASO
EIOPA
eu-LISA
ELA
F4E
Lage der aktuellen Agenturen der Europäischen Union

Eine Sonderstellung nehmen die Exekutivagenturen ein: Sie werden von der Europäischen Kommission gegründet und mit der Verwaltung von Unionsprogrammen beauftragt. Sie sind nicht auf Dauer, sondern für einen begrenzten Zeitraum eingerichtet und im Rang einer Generaldirektion der Europäischen Kommission gleichgestellt. Im Unterschied zu den anderen Agenturen müssen sie am Sitz der Europäischen Kommission, also in Brüssel oder Luxemburg, angesiedelt sein.

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