Förmliche Anerkennung

Die Förmliche Anerkennung dient der Würdigung eines Soldaten der Bundeswehr für vorbildliche Pflichterfüllung oder eine hervorragende Einzeltat (§ 11 Abs. 1 WDO). Sie sind im Ersten Teil der Wehrdisziplinarordnung (WDO) geregelt. Förmliche Anerkennungen fallen nicht unter den Begriff der Disziplinarmaßnahme, auch wenn sie umgangssprachlich gelegentlich als „positive Disziplinarmaßnahme“ bezeichnet werden.

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