Fürstentum Salm

Das Fürstentum Salm war vom 30. Oktober 1802 bis zum 28. Februar 1811 ein Staat im äußersten Westen Westfalens. Er ging aus dem Reichsdeputationshauptschluss hervor und stand als Kondominium unter der gemeinsamen Herrschaft der Fürstenhäuser Salm-Salm und Salm-Kyrburg, des Fürsten Konstantin zu Salm-Salm und des minderjährigen Fürsten Friedrich IV. zu Salm-Kyrburg. Durch Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich und durch Eintritt in den Rheinbund erlangte das Land 1806 für einige Jahre eine weitgehende Souveränität, ehe das Französische Kaiserreich 1811 die bereits Ende 1810 beschlossene Annexion vollzog. Das Staatsgebiet deckte sich ungefähr mit dem heutigen Kreis Borken, ging aber teilweise darüber hinaus und umfasste Gebiete der heutigen Kreise Wesel und Recklinghausen. Etwa reichte es nördlich der historischen Ortskerne von Dorsten und Marl bei Lembeck und Lippramsdorf bis an die Lippe. Die Hauptstadt (Regierungssitz) war Bocholt. Residenzstädte waren Anholt (Salm-Salm) und Ahaus (Salm-Kyrburg).

Eine „gefürstete Grafschaft Salm“ oder ein Fürstentum Salm bzw. Salm-Salm mit Residenzen in Badonviller und Senones hatte zwischen 1623 bis 1793 in den Vogesen existiert. Vorgängerterritorien für den salm-kyrburgischen Landesteil waren die Wild- und Rheingrafschaft ab 1499 sowie das Fürstentum Salm-Kyrburg von 1743 bis 1798 mit dem Hauptort Kirn.

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