FFH-Verträglichkeitsprüfung

Als FFH-Verträglichkeitsprüfung (kurz FFH-VP) wird die Prüfung der Auswirkungen von Plänen und Projekten auf Natura-2000-Gebiete, das Schutzgebietsnetz in der Europäischen Union, bezeichnet. Rechtsgrundlage der rechtsverbindlichen Prüfung ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) aus dem Jahr 1992. Das deutsche Bundesnaturschutzgesetz regelt die Verträglichkeitsprüfung in § 34.

Das Ziel und der Untersuchungsgegenstand sind, anders als etwa bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, auf das Schutzgut biologische Vielfalt beschränkt. Außerdem findet sie im Gegensatz zur deutschen speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nur bei einer Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten Anwendung.

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