Feierliches Gelöbnis

Beim feierlichen Gelöbnis der Bundeswehr bekennen sich Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst oder Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes leisten, zu ihren Pflichten durch die Worte:

„Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“

Die berufsmäßig Wehrdienst leistenden Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten, geloben nicht, sondern haben einen Diensteid zu leisten. Dieser entspricht der Gelöbnisformel, wobei das Wort „gelobe“ durch „schwöre“ ersetzt wird und nach Wahl des Soldaten „sowahr mir Gott helfe“ angefügt werden kann. Vereidigung und Gelöbnis von Soldaten der Bundeswehr sind meist feierliche Zeremonien am Anfang der Dienstzeit.

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