Vereidigung und Gelöbnis von Soldaten der Bundeswehr
Vereidigung und Gelöbnis von Soldaten der Bundeswehr ist eine – meist feierliche – Zeremonie am Anfang ihrer Dienstzeit. Der Text der Formel unterscheidet sich dabei zwischen Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst oder Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes leisten – diese legen ein Feierliches Gelöbnis ab – und Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten, die wie Beamte einen Diensteid, aber mit eigener Formulierung, sprechen. Der Verteidigungsausschuss hatte sich 1956 – nach Anhörung u. a. auch von Vertretern der Kirchen – gegen eine Vereidigung, aber für eine feierliche Verpflichtung aller Soldaten entschieden. Die Entscheidung zu Eid und feierlichem Gelöbnis in der heutigen Form fiel am 6. März 1956 im Deutschen Bundestag mit 221 Ja-Stimmen und 193 Nein-Stimmen bei Enthaltungen.
Diensteid oder Gelöbnis werden in § 9 des Soldatengesetzes festgelegt und sollen die Integration des jungen Rekruten in die soldatische Gemeinschaft fördern (Integrationsfunktion), ihn auf einer emotionalen Ebene an die soldatischen Pflichten binden (Sicherungsfunktion) und eine erzieherische Wirkung auf den Soldaten im Sinne seiner Funktion im Staat ausüben (Bewusstmachungsfunktion). Hinzu kommt beim Ablegen des Eides mit der religiösen Beteuerungsformel noch eine ethisch-religiöse Funktion als zusätzliche Bindungsbekräftigung.
„Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“
„Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“
Der Kursivdruck besteht nicht im Gesetzestext, er dient der Hervorhebung der Unterschiede bzw. Besonderheiten der Formeln. „Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Gestattet ein Bundesgesetz den Mitgliedern einer Religionsgesellschaft, an Stelle der Worte "ich schwöre" andere Beteuerungsformeln zu gebrauchen, so kann das Mitglied einer solchen Religionsgesellschaft diese Beteuerungsformel sprechen.“