Festnahme

Eine Festnahme ist das Festhalten von Personen (Personengewahrsam) auf Grundlage zivil- oder strafprozessrechtlicher Bestimmungen. In Deutschland ist im Strafprozessrecht nur die vorläufige Festnahme vorgesehen.

Die Festnahme greift in Grundrechte des Individuums ein (z. B. Freiheit der Person), so dass ein Gesetzesvorbehalt gilt. Die Maßnahme gilt immer vorläufig, und zwar entweder bis der Grund der Maßnahme entfallen oder ein richterlicher Beschluss erwirkt ist. Sie kann von der Staatsanwaltschaft oder ihren Ermittlungspersonen (in der Regel Polizeivollzugsbeamte) vorgenommen werden. Sobald ein Richter die Fortdauer des Festhaltens beschließt, wird die Festnahme zur Untersuchungshaft.

Eine Festnahme wirkt als Rechtfertigungsgrund für die durch die Festnahme tatbestandliche Nötigung oder Freiheitsberaubung. Eine Körperverletzung im Rahmen der Festnahme ist dann gerechtfertigt, wenn sie in Zusammenhang mit dieser steht und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.

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