Freigericht Alzenau

Das Freigericht Alzenau war eine territoriale, unselbständige Einheit im Heiligen Römischen Reich. Im 14. Jahrhundert in die Abhängigkeit umliegender Adelsgeschlechter gekommen, war es ab 1500 ein Kondominium zwischen Kurmainz und der Grafschaft Hanau, bevor es 1740 zwischen Kurmainz und Hessen-Kassel aufgeteilt wurde.

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