Freiwilliges soziales Jahr

Das freiwillige soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Freiwilligendienst in Deutschland, der in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet wird, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit, in Einrichtungen der Gesundheitspflege, in Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege oder in Einrichtungen des Sports. In kleinerem Ausmaß gibt es den Dienst unter der Bezeichnung Freiwilliges Sozialjahr in Österreich.

Es wird, im Gegensatz zum Bundesfreiwilligendienst, von Jugendlichen im Alter von 16 bis 26 Jahren als überwiegend praktische Hilfstätigkeit geleistet, die an Lernzielen orientiert ist. Im Bereich der evangelischen Kirche wird es auch als Diakonisches Jahr bezeichnet.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das freiwillige soziale Jahr (FSJ) sind in Deutschland im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) geregelt.

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