G 10-Kommission

Die G 10-Kommission entscheidet von Amts wegen als unabhängiges und an keine Weisungen gebundenes Organ über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch die Nachrichtendienste des Bundes (Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst) durchgeführten Beschränkungsmaßnahmen (G-10-Maßnahmen) im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 des Grundgesetz (GG). Geregelt ist sie im Wesentlichen in § 15 des Artikel 10-Gesetzes (G 10).

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