Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), seit der Debatte um die Neuregelungen ab 2024 umgangssprachlich auch Heizungsgesetz, ist ein deutsches Bundesgesetz. Es führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und ist ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende. Es wurde 2020 als Art. 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze erlassen, welches das Energieeinsparrecht für Gebäude vereinheitlicht und weitere Gesetze ändert.

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
Kurztitel: Gebäudeenergiegesetz
Abkürzung: GEG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht,
Baurecht, Umweltrecht
Fundstellennachweis: 754-30
Erlassen am: 8. August 2020
(BGBl. I S. 1728)
Inkrafttreten am: 1. November 2020
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 16. Oktober 2023
(BGBl. I Nr. 280)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar bzw. 1. Oktober 2024 (Art. 6 G vom 16. Oktober 2023)
GESTA: E033
Weblink: Volltext des GEG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Am 19. April 2023 billigte das Kabinett Scholz einen Entwurf zur Novelle des GEG und nach einigen Änderungen daran beschloss der Deutsche Bundestag schließlich am 8. September 2023 die 2. Novelle des GEG. Danach muss sobald die Kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist, also spätestens ab Juli 2028, jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

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