Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) besteht seit 1969 in Deutschland und ist ein nationales Förderinstrument für die Land- und Forstwirtschaft sowie die ländlichen Räume. Über die Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91a GG kann der Bund an Aufgaben der Länder finanziell und inhaltlich mitwirken. Die Gemeinschaftsaufgabe GAK fördert Verbesserungen der ländlichen Infrastruktur, Investitions- sowie u. a. auf Umwelt- und Klimaschutz gerichtete Maßnahmen in den Bereichen der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft sowie des Küsten- und Hochwasserschutzes. Zugleich dient die GAK auch der Umsetzung der ELER-Förderung in Deutschland, der „zweiten Säule“ der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP). Im Jahr 2021 stehen im Bundeshalt für die GAK rund 1,16 Milliarden Euro zur Verfügung, zusammen mit dem Finanzanteil der Länder können für die GAK-Förderung insgesamt rund 1,9 Mrd. Euro bereitgestellt werden.