Generalprokurator
Der Generalprokurator (franz. Procureur général) ist eine dem französischen Recht entlehnte Beamtung.
Schon in einer Anordnung (Ordonnanz) von 1493 wurden die Funktionen dieser höchsten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Parlamentsgerichten näher definiert. Auch heute noch führen in Frankreich die Staatsanwälte bei den höheren Gerichten diesen Titel.
In Österreich und anderen Staaten wurden die am Kassationshof angestellten höchsten staatsanwaltlichen Beamten ebenfalls Generalprokurator genannt.
In Frankreich stehen oder standen dem Generalprokurator sogenannte Generaladvokaten (avocat général) zur Seite, in Österreich amtiert der Generalanwalt.
In Kanada heißt der Justizminister Procureur général (engl. Attorney General).
Der Generalstaatsanwalt des schweizerischen Kantons Bern wurde bis Ende 2010 als Generalprokurator bezeichnet. Die Behörde, welcher er vorsteht, trug bis Ende 2010 entsprechend die Bezeichnung Generalprokuratur des Kantons Bern (heute Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern).