Grafschaft Rantzau
Die Reichsgrafschaft Rantzau war per Erlass von Kaiser Ferdinand III. ab 1650 ein reichsunmittelbares Territorium im südlichen Schleswig-Holstein, rund um die heutige Stadt Barmstedt.
Das Gebiet der späteren Grafschaft, das Amt Barmstedt, war bis 1640 Teil der Grafschaft Holstein-Pinneberg gewesen und anschließend an den Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf gefallen. Die Familie Rantzau erwarb das Amt Barmstedt 1649. Christian zu Rantzau wurde 1650 per Doppeldiplom (Wien) in den Grafenstand mit der Pfalzgrafenwürde erhoben, wobei der Kaiser Barmstedt zum Immediatlehen machte. Die Grafschaft wurde verspätet 1662 in den niedersächsischen Reichskreis aufgenommen. Die Herrschaft des nunmehr hochadeligen Hauses währte nur 76 Jahre von 1650 bis 1726. Nach dem Mord am Reichsgrafen Christian Detlev zu Rantzau wurde Barmstedt 1726 widerrechtlich vom dänischen Königshaus unter dem Vorwand ausbleibender männlicher Erben als "erledigtes Mannlehen" eingezogen. Damit blieben die Rantzau zwar Grafen, zählten aber nicht mehr zum Hochadel des Reichs. Die Reichsgrafschaft war damit erledigt.