Großer Sicherheits- und Ordnungsdienst
Als Großer Sicherheits- und Ordnungsdienst (GSOD) wurde bzw. wird in der deutschen und österreichischen Polizei der Einsatz geschlossener Einheiten bezeichnet. Es wird im GSOD eine der Form nach mehr oder weniger lange, aber sinnvolle, zusammenhängende Reihe von wohlgeordneten Akten der Gesetzesvollziehung und Auftragsvollstreckung angestrebt. Als Kräfte, in deren Händen hauptsächlich die Bewältigung des GSOD liegt, gelten die Einsatzeinheiten.
Im Gegensatz zum GSOD existiert dem Namen nach auch der sogenannte Kleine Sicherheits- und Ordnungsdienst (KSOD), unter welchem jedoch der normale, geregelte Streifendienst mit den Bediensteten der Polizeiinspektionen zu verstehen ist. Der Begriff des KSOD wird im internen Sprachgebrauch nicht verwendet.
Als geschlossene Einheit bezeichnet man eine Formation von Kräften der Sicherheitsexekutive, welche in militärischer Ordnung (geschlossene exerziermäßige oder geöffnete einsatzmäßige Form) und mit gemeinsamer Zielsetzung auftritt (Verwirklichung eines gemeinsamen sicherheits- und ordnungsdienstlichen Ziels), sowie unter einem einheitlichen Kommando steht.